Regulatorische Grundlage des CPNP
Das CPNP ist das Notifizierungsportal der europäischen Kommission für kosmetische Mittel nach Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel.
Der Hersteller ist vor „Inverkehrbringen des kosmetischen Mittels“1)Artikel 13, Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel verpflichtet folgende Informationen zum Produkt im CPNP zu hinterlegen:
- Name des Produktes
- den Namen und die Anschrift der verantwortlichen Person
- Produktkategorie
- Herkunftsland im Falle des Imports
- den Mitgliedstaat, in dem das kosmetische Mittel in Verkehr gebracht wird
- ob das Produkt Nanomaterialien enthält
- ob das Produkt CMR-Stoffe enthält
- die Rahmenrezeptur
- das Originaletikett
- eine Fotografie der entsprechenden Verpackung
häufige Fehler bei der Notifizierung im CPNP
- doppelte Notifizierungen
- nicht-Notifizierung vor Inverkehrbringen eines Produktes
- fehlerhafte / nicht vollständige Artikelbezeichnung
- Ländersprachen wurden nicht / fehlerhaft übersetzt
- vergessen der Etiketten / Produktfotos
siehe auch
↑1 | Artikel 13, Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel |