„Bereitstellung auf dem Markt“ im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel
jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines kosmetischen Mittels zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Gemeinschaftsmarkt im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit 1)Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel