filtrierender Atemschutz

Definition Atemschutz

„Atemschutz [-geräte] sind persönliche Schutzausrüstungen (PSA), die den Träger vor dem Einatmen von Schadstoffen aus der Umgebungsatmosphäre oder vor Sauerstoffmangel schützen.“ 1)BGR/GUV-R 190 Benutzung von
Atemschutzgeräten


Arten von Atemschutz

Grundsätzlich wird bei Atemschutz nach zwei Arten unterschieden, die jeweils noch in Unterarten differenzierbar sind:

  • filtrierender Atemschutz
    • mit trennbarem Filter
      • mit Gebläse
      • ohne Gebläse
    • ohne trennbaren Filter
  • isolierender Atemschutz
    • frei tragbar
      • Behältergeräte
        • mit Druckluft (Pressluftatmer)
        • mit Druckluft mit Überdruck (Überdruckpressluftatmer)
      • Regenerationsgeräte
        • mit Drucksauerstoff
        • mit Flüssigsauerstoff
        • mit Chemiekalsauerstoff
    • nicht frei tragbar
      • Frischluftschlauchgeräte
        • Frischluft-Saugschlauchgeräte
        • Frischluft-Druckschlauchgeräte mit Handgebläse
        • Frischluft-Druckschlauchgeräte mit Motorgebläse
      • Druckluftschlauchgeräte
        • mit Regelventil (kontinuierlicher Luftstrom)
        • mit Lungenautomat
        • mit Lungenautomat mit Überdruck

filtrierender Atemschutz

Atemschutz mit trennbarem Filter

Filter gegen Gase und Dämpfe

Filterklassen bei Filtern gegen Gase und Dämpfe

Gasfilter werden entsprechend ihrem Aufnahmevermögen für die verschiedenen
Gase und Dämpfe jeweils in die 3 Klassen

  • Klasse 1 (geringe Kapazität)
  • Klasse 2 (mittlere Kapazität)
  • Klasse 3 (hohe Kapazität)

und je nach Art des Gases/Dampfes in die Typen:

TypKennfarbeAnwendungsbereich
AbraunOrganische Gase und Dämpfe mit Siedepunkt > 65 °C
BgrauAnorganische Gase und Dämpfe, z.B. Chlor, Hydrogensulfid (Schwefelwasserstoff), Hydrogencyanid (Blausäure), – nicht gegen Kohlenstoffmonoxid
EgelbSchwefeldioxid, Hydrogenchlorid (Chlorwasserstoff) und andere saure Gase
KgrünAmmoniak und organische Ammoniak-Derivate
AXbraunniedrigsiedende organische Verbindungen (Siedepunkt ≤ 65 °C) Niedrigsiedergruppen 1 und 2
SXviolettwie vom Hersteller festgelegt
NO-P3blau-weißnitrose Gase, z.B. NO, NO2, NOx
Hg-P3rot-weißQuecksilber
COschwarzKohlenstoffmonoxid
Reaktororange-weißradioaktives Iod einschließlich radioaktivem Iodmethan auch gegen radioaktiv kontaminierte Partikel
2)BGR/GUV-R 190 Benutzung von Atemschutzgeräten

und Mehrbereichsfilter, z.B. ABEK eingeteilt.

Filter gegen Partikel

Filterklassen bei Filtern gegen Partikel

Partikelfilter werden entsprechend ihrem Abscheidevermögen für Partikel und ihrer
Wiederbenutzung in folgende Partikelfilterklassen eingeteilt:

  • P1 NR (geringes Abscheidevermögen/Mehrfachgebrauch innerhalb einer Arbeitsschicht),
  • P1 R (geringes Abscheidevermögen/Wiederbenutzung über die Dauer einer Arbeitsschicht hinaus),
  • P2 NR (mittleres Abscheidevermögen/Mehrfachgebrauch innerhalb einer Arbeitsschicht),
  • P2 R (mittleres Abscheidevermögen/Wiederbenutzung über die Dauer einer Arbeitsschicht hinaus),
  • P3 NR (hohes Abscheidevermögen/Mehrfachgebrauch innerhalb einer Arbeitsschicht),
  • P3 R (hohes Abscheidevermögen/Wiederbenutzung über die Dauer einer Arbeitsschicht hinaus)

3)BGR/GUV-R 190 Benutzung von Atemschutzgeräten

Partikelfiltrierende Halbmasken

„Die partikelfiltrierende Halbmaske ist ein vollständiges Atemschutzgerät, das ganz oder
überwiegend aus nicht auswechselbarem Filtermaterial besteht. Sie schützt gegen
Aerosole aus festen oder flüssigen, nicht leicht flüchtigen Partikel.“ 4)BGR/GUV-R 190 Benutzung von Atemschutzgeräten

Es gibt sie mit oder ohne Ausatemventil. Dieses dient der Verringerung des Widerstandes beim Ausatmen. Masken mit Ausatemventil stellen somit für den Verwender eine geringere Belastung dar, und sind solchen ohne Ventil vorzuziehen.

Klassen von partikelfiltrierenden Halbmasken
BezeichnungVerwendung
FFP1Nicht gegen CMR-Stoffe und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische
Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme

Schadstoffkonzentrationen bis zum 4-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW)
FFP2Gegen CMR-Stoffe, radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 3 und Enzyme nur nach Gefährdungsbeurteilung

Schadstoffkonzentrationen bis zum 10-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW)
FFP3Schadstoffkonzentrationen bis zum 30-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW)
5)BGR/GUV-R 190 Benutzung von Atemschutzgeräten

partikelfiltrierenden Halbmasken gegen SARS-CoV-2

Entsprechend „TRBA 250 – Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“, Biostoffverordnung und DGUV Regel 112-190 / BGR/GUV-R 190 müssen, um einen effektiven Schutz gegen SARS-CoV-2 zu gewährleisten mindestens Masken der Klasse FFP2 oder höher (also FFP3) getragen werden.

Achtung: Auch bei Lieferengpässen dürfen Masken für den Einmalgebrauch im betrieblichen Kontext nicht aufbereitet und wiederverwendet werden.

siehe dazu auch


siehe auch


Anhang I – Niedrigsiedergruppen

Niedrigsiedergruppe 1

Niedrigsieder, gegen die ein Schutz durch AX-Filter erreichbar ist. Höchstzulässige
Gaskonzentration 100 ml/m3 für maximal 40 Minuten bzw. 500 ml/m3 für maximal 20 Minuten:

  • Acetaldehyd
  • 2-Aminobutan
  • 2-Amino-2-methylpropan
  • 2-Brom-2-chlor-1,1,1-trifluorethan
  • Brommethan
  • 1,3-Butadien
  • 1-Chlor-1,1-difluorethan
  • Chlorfluormethan
  • 2-Chlor-1,3-butadien
  • 3-Chlor-1-propen
  • 1,1-Dichlorethen
  • Dichlormethan
  • Diethylamin
  • 1,1-Difluorethen
  • Dimethylether
  • 1,1-Dimethylethylamin
  • 1,2-Epoxypropan
  • Ethanthiol
  • Ethylenoxid
  • Iodmethan
  • Methanol
  • Monochlordimethylether
  • 2-Propenal (Acrolein)
  • Propylenimin
  • Trichlormethan
  • Vinylchlorid

Niedrigsiedergruppe 2

Niedrigsieder, gegen die ein Schutz durch AX-Filter erreichbar ist. Höchstzulässige
Gaskonzentration 1000 ml/m3 für maximal 60 Minuten 5000 ml/m3 für maximal 20 Minuten:

  • Aceton
  • Bromethan
  • Butan
  • Chlorethan
  • 2-Chlorpropan
  • 1,3-Cyclopentadien
  • Dibromdifluormethan
  • 1,1-Dichlorethan
  • 1,2-Dichlorethen (cis)
  • 1,2-Dichlorethen (trans)
  • 1,2-Dichlor-1,1,2,2-tetrafluorethan
  • Diethylether
  • Dimethoxymethan
  • Dimethylpropan
  • 1,3-Epoxypropan
  • Ethylformiat
  • Glyoxal
  • Methylacetat
  • Methylbutan
  • Methylformiat
  • Methylpropan
  • n-Pentan
  • Propanal

Niedrigsiedergruppe 3

Niedrigsieder, gegen die ein Schutz nur mit anderen Gasfiltern (z.B. Typ B oder K)
erreichbar ist.

  • 2-Aminopropan
  • Carbonylchlorid (Phosgen)
  • Diazomethan
  • Dimethylamin
  • 1,1-Dimethylhydrazin
  • Ethylamin
  • Ethyldimethylamin (N,N-Dimethylethylamin)
  • Ethylenimin
  • Ethylquecksilberchlorid
  • Formaldehyd
  • Kohlenstoffdisulfid (Schwefelkohlenstoff)
  • Methanthiol
  • Methylamin
  • Methylisocyanat
  • Oxalsäuredinitril (Dicyan)

Niedrigsiedergruppe 4

Niedrigsieder, die an Gasfilter nicht oder nicht ausreichend zu binden sind und gegen die daher kein Schutz besteht:

  • Bromtrifluormethan
  • Chlordifluormethan
  • Chlormethan
  • Chlortrifluormethan
  • Dichlordifluormethan
  • Dichlorfluormethan
  • 1,1-Difluorethen
  • Keten
  • Methylacetylen
  • Propan
  • Trichlorfluormethan
  • 1,1,2-Trichlor-1,2,2-trifluorethan