EMKG –
Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe



EMKG – Einleitung

Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist eine Aufgabe aus dem Arbeitsschutzgesetz und muss für alle Gefährdungen durchgeführt werden. Für den Teil Gefahrstoffe ist die gesetzliche Grundlage in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verankert. Sie umfasst die Beurteilung von Gefährdungen durch Einatmen (inhalativ), durch Hautkontakt (dermal) und durch physikalisch-chemische Wirkungen von Gefahrstoffen, wie z. B. Brände oder Explosionen. Die Gefährdungsbeurteilung ist abgeschlossen, wenn Ersatzlösungen geprüft, die erforderlichen betrieblichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und Dritter sowie das Verfahren zur Wirksamkeitsüberprüfung festgelegt sind.

Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren.

Verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber, der mit der Erstellung in der Regel Mitarbeiter oder Externe beauftragt. Hierbei ist zu beachten, dass eine Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden kann. Eine fachkundige Person ist

  • mit den Tätigkeiten im Betrieb vertraut.
  • Aufgrund ihrer Erfahrung hat sie genügend Kenntnisse über Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
  • und verfügt über die notwendigen Kenntnisse im Gefahrstoffrecht.
  • Durch spezifische Fortbildungsmaßnahmen vertieft sie regelmäßig ihr Wissen.

Fachkundige Personen sind z. B. Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Im Idealfall führen diese die Gefährdungsbeurteilung gemeinsam durch.

Das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) ist eine Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Die Gefährdung wird systematisch in acht Schritten abgeleitet und einer Maßnahmenstufe zugeordnet.

Zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen durch das Einatmen von Gefahrstoffen werden die Maßnahmen in vier Maßnahmenstufen unterteilt:

  • Maßnahmenstufe 1: Mindeststandards (Allgemeine Schutzmaßnahmen)
  • Maßnahmenstufe 2: Technische Maßnahmen zur Emissionsminderung
  • Maßnahmenstufe 3: Geschlossenes System
  • Maßnahmenstufe 4: Beratung

Zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen durch Hautkontakt mit Gefahrstoffen werden die Maßnahmen in drei Maßnahmenstufen unterteilt:

  • Maßnahmenstufe 1: Organisations- und Hygienemaßnahmen
  • Maßnahmenstufe 2: Technische Lösungen
  • Maßnahmenstufe 3: Substitution, geschlossenes System

EMKG – 01 Plausibilitätsprüfung Sicherheitsdatenblatt

Fragen zur Prüfung der Plausibiliät des Sicherheitsdatenblattes:

  1. Stimmen die Angaben zur Kennzeichnung im Abschnitt 2.2 mit dem Etikett überein?
  2. Ist die Einstufung im Sicherheitsdatenblatt plausibel gegenüber der Einstufung der Stoffe und der Komponenten der Zubereitung einer geeigneten, ohne weiteres zugänglichen Quelle gemäß TRGS 400 wie z. B.: der GESTIS-Stoffdatenbank
  3. Wird in der TRGS 907 der Stoff oder einer der Komponenten der Zubereitung als sensibilisierend angegeben?
  4. Wird in der TRGS 905 der Stoff oder einer der Komponenten der Zubereitung als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend angegeben?
  5. Ist die Tätigkeit oder das Verfahren im Verzeichnis der TRGS 906 als krebserzeugend aufgeführt?
  6. Werden die nationalen Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900) der in Abschnitt 3 genannten Komponenten angegeben?
  7. Entsprechen die angegebenen Arbeitsplatzgrenzwerte der aktuellen Fassung der TRGS 900?
  8. Werden Arbeitsplatzgrenzwerte, die beachtet werden müssen, von möglichen Zersetzungsprodukten genannt?
  9. Liegen bei Flüssigkeiten Angaben zum Siedepunkt oder Dampfdruck vor?

EMKG – 02 Substitutionsprüfung

Die Gefährdungsbeurteilung beginnt immer mit einer Substitutionsprüfung. Siehe TRGS 600.

Es […ist] nicht sinnvoll, Gefahrstoffe mit bekannten gefährlichen Eigenschaften durch Produkte mit unbekannten Gefahren zu ersetzen. Daher sollten Sie eine Plausibilitätsprüfung des Sicherheitsdatenblattes mit allen zur Auswahl stehenden Gefahrstoffen durchführen.

Die Suche einer Ersatzlösung ist bei der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.


EMKG – 03 Geringe Gefährdung

Eine geringe Gefährdung liegt nur dann vor, wenn aufgrund

  1. der Arbeitsbedingungen,
  2. einer nur geringen verwendeten Stoffmenge und
  3. einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition

mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden kann, keine technischen oder persönlichen Schutzmaßnahmen notwendig sind und der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) eingehalten ist.

Bei einer geringen Gefährdung reicht es aus, wenn die Feststellung in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert wird. Der Gefahrstoff muss nicht ins Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden. Eine Betriebsanweisung muss nicht erstellt werden.


EMKG – 04 Einatmen

04.01 Gefährlichkeitsgruppe Einatmen

Ist für einen Stoff oder Gemisch ein AGW vorhanden, so wird er anhand dessen eingestuft. Ansonsten erfolgt die Einstufung anhand der H-Sätze:

AGW Feststoffe (mg/m3)AGW Flüssigkeiten (ppm)H-Satz (wenn kein AGW vorhanden)GG
10 bis 1500 bis 50kein H-Satz, H304, H319, H335, H336, EUH201A, EUH207, EUH211 und EUH212A
1 bis 0,150 bis 5H302, H318, H332, H371B
0,1 bis 0,015 bis 0,5H301, H314, H331, H334, H341, H351, H361, H361d, H361f, H361fd, H370, H373, EUH029, EUH031, EUH070, EUH071C
0,01 bis 0,0010,5 bis 0,05H300, H330, H360D, H360Df, H372, EUH032D
kleiner als 0,001kleiner als 0,05H340, H350, H350i, H360, H360F, H360Fd, H360FDE

04.02 Mengengruppe Einatmen und Tätigkeitsdauer

Im Zweifelsfall ist der höhere Mengenbereich zu verwenden.

MengengruppeFeststoffeFlüssigkeiten
geringg-Bereichml-Bereich
mittelkg-Bereichl-Bereich
hocht-Bereichm3-Bereich

04.03 Freisetzungsgruppe Einatmen

Zur Bestimmung der Freisetzungsgruppe benötigen Sie folgende Angaben:

  1. Siedepunkt oder -bereich des Gefahrstoffes (bei Flüssigkeiten, siehe Sicherheitsdatenblatt unter Abschnitt 9)
  2. Staubungsverhalten des Gefahrstoffes (bei Feststoffen, orientierende Einschätzung durch Betriebsbegehung)

Bei flüssigen Gefahrstoffen, die bei Raumtemperatur (20 °C) verwendet werden, ergibt sich die Freisetzungsgruppe aus dem Siedepunkt (Sdp.) oder Dampfdruck des Gefahrstoffes.

04.03.01 Flüssigkeiten

FreisetzungsgruppeRaumtemperatur (RT) (T ~ 20 oC)beliebige Anwendungstemperatur AT (oC)Dampfdruck (kPa bei RT)
niedrigSiedepunkt > 150°CSiedepunkt >= 5 x AT + 50< 0,5
mittel50 °C ≤ Siedepunkt. ≤ 150°CSonstige Fälle0,5 – 25
hochSiedepunkt < 50°CSiedepunkt ⇐ 2 x AT + 10> 25 kPa

Wird der Stoff / das Gemisch bei anderer Temperatur als bei 20°C angewendet, so ist die Freisetzungsgruppe mit Hilfe des folgenden Diagramms zu bestimmen:

EMKG Freisetzungsgruppe Einatmen bei mehr als 20°C
  • Wässrige Lösungen werden der Freisetzungsgruppe „niedrig“ zugeordnet, wenn die gelösten Komponenten (z. B. Salze) eine geringe Flüchtigkeit aufweisen und nicht versprüht werden.
  • Aerosole werden der Freisetzungsgruppe „hoch“ zugeordnet.

04.03.02 Feststoffe

Bei festen Gefahrstoffen (z. B. Pulver) können Sie das Staubungsverhalten mit Hilfe der beispielhaften Informationen in der Tabelle (siehe Tab. 3.2) vergleichen2 und unmittelbar die Freisetzungsgruppe ablesen.

Informationen zum StaubungsverhaltenFreisetzungsgruppe
Liegt der Gefahrstoff als Pellet, Wachs oder Granulat vor oder entsteht bei der Tätigkeit nur sehr wenig Staub, so ist das Staubungsverhalten niedrig.niedrig
Ist der Gefahrstoff grobpulvrig oder entsteht bei der Tätigkeit Staub, der sich nach kurzer Zeit wieder setzt und findet sich Staub auf umliegenden Oberflächen, so ist das Staubungsverhalten mittel, z. B. Waschmittelpulver, Zucker.mittel
Ist der Gefahrstoff feinpulvrig oder entstehen bei der Tätigkeit Staubwolken, die einige Minuten in der Luft bleiben können, so ist das Staubungsverhalten hoch, z. B. Mehl, Toner, Aerosole.hoch

04.04 Ermittlung des Maßnahmenbedarfs bei Gefährdungen durch Einatmen

Gefährlichkeitsgruppe Mengengruppe Freisetzungsgruppe
niedrig mittel hoch
A gering 1 1 1
mittel 1 1 2
hoch 1 1 (Flüssigkeiten)
2 (Feststoffe)
2
B gering 1 1 1
mittel 1 2 2
hoch 1 2 (Flüssigkeiten)
3 (Feststoffe)
3
C gering 1 2 (Flüssigkeiten)
1 (Feststoffe)
2
mittel 2 3 3
hoch 2 3 3
D gering 2 3 (Flüssigkeiten)
2 (Feststoffe)
3
mittel 3 Beratung Beratung
hoch 3 Beratung Beratung
E Beratung

EMKG – 05 Hautkontakt

05.01 Gefährlichkeitsgruppe Hautkontakt

Der Maßnahmenbedarf für die Gefährdungen durch Hautkontakt am Arbeitsplatz wird über das Gefährlichkeitspotenzial des Gefahrstoffs, seiner Wirkdauer und seiner Wirkfläche auf der Haut abgeleitet.

H-SatzGG
Kein H-Satz, EUH066, EUH203, EUH204, EUH205, EUH208HA
H315HB
H312, H317, H371, H373HC
H311, H314, H341, H351, H361, H361d, H361f, H361fd, H370, H372HD
H310, H311+H314, H340, H350, H360, H360D, H360Df, H360F, H360Fd, H360FD, H362HE

05.02 Wirkfläche und Wirkdauer bei Hautkontakt

Bei der Wirkfläche wird zwischen klein- und großflächiger Benetzung der Haut unterschieden. Bei der Abschätzung der Wirkfläche ist sowohl die Aufnahme des Gefahrstoffes durch direkten Hautkontakt, als auch durch eine Benetzung der Haut über Gase, Dämpfe oder Aerosole – indirekter Hautkontakt – zu beachten. Eine Benetzung der Haut über verschmutzte Arbeitskleidung und Arbeitsmittel ist ebenfalls zu berücksichtigen.

Wirkfläche des Hautkontaktes

HautkontaktWirkfläche
kleinflächige Benetzung (Spritzer)klein
großflächige Benetzung (z. B. ganze Hand)groß

Wirkdauer des Hautkontaktes

HautkontaktWirkdauer
unter 15 min/Tagkurz
über 15 min/Taglang

05.03 Maßnahmenbedarf Hautkontakt

Gefährlichkeitsgruppe Wirkfläche Wirkdauer Maßnahmenbedarf
HA klein kurz 1
klein lang 1
groß kurz 1
groß lang 2
HB klein kurz 1
klein lang 2
groß kurz 2
groß lang 2
HC klein kurz 1
klein lang 2
groß kurz 2
groß lang 3
HD klein kurz 2
klein lang 2
groß kurz 2
groß lang 3
HE klein kurz 3
klein lang 3
groß kurz 3
groß lang 3

EMKG – 06 Brand und Explosion

siehe: EMKG- Leitfaden Modul Brand und Explosion

06.01 Gefährlichkeitsgruppe Brand und Explosion

GefährlichkeitsgruppeEinstufung nach CLP Verordnung
pc-AKein H-Satz
pc-BH226, H252, H280, H281, H290, EUH206, EUH209A
pc-CH222, H223, H224, H225, H228, H229, H251, EUH018, EUH209
pc-DH242, H261, H270, H271, H272, EUH014, EUH044
pc-EH200, H201, H202, H203, H204, H205, H206, H207, H208, H220, H221, H230, H231, H232, H240, H241, H250, H260, EUH001, EUH006, EUH019

Stäube und Mischstäube ohne Einstufung Für alle Feststoffe, insbesondere Stäube und Mischstäube, für die keine Einstufung vorliegt, ist grundsätzlich die Gefährlichkeitsgruppe pc-C zu wählen. Können Sie nachweisen, dass der Feststoff nicht brennbar und explosionsfähig ist, reicht die Gefährlichkeitsgruppe pc-A aus. Nicht brennbare Feststoffe, sind z. B.: Sand, Gestein, Glas oder gelöschter Kalk.

06.02 Mengengruppe

Die Gruppe bezieht sich auf die eingesetzte Stoffmenge pro Tätigkeit und Schicht. So ist das Abfüllen von 0,5 L einer Flüssigkeit aus einem 30 L Kanister der Mengengruppe „klein“ zuzuordnen. Im Zweifelsfall sollten Sie jedoch eine höhere Mengengruppe verwenden.

FeststoffeFlüssigkeiten
kleingml
mittelkgl
großtm3

06.03 Freisetzungsgruppe

06.03.01 flüssige Stoffe

Bei flüssigen Gefahrstoffen, die bei Raumtemperatur (20 °C) verwendet werden, ergibt sich die Freisetzungsgruppe aus dem Siedepunkt oder Dampfdruck des Gefahrstoffes.

FreisetzungsgruppeSiedepunktDampfdruck
niedrigmehr als 150°Cweniger als 5 hPa
mittel50 bis 150°C5 bis 250 hPa
hochweniger als 50°Cmehr als 250 hPa

Wenn die Tätigkeit mit einem Gefahrstoff bei einer anderen Anwendungstemperatur erfolgt, wird die Freisetzungsgruppe mit Hilfe des Diagramms ermittelt:

EMKG Freisetzungsgruppe Brand und Explosion
  • Wässrige Lösungen, zum Beispiel haushaltsübliche Reinigungsmittel, weisen eine geringe Flüchtigkeit auf. Damit sind alle Tätigkeiten mit diesen Lösungen der Freisetzungsgruppe „niedrig“ zugeordnet, solange sie nicht versprüht werden.
  • Tätigkeiten, bei denen Aerosole entstehen, z. B. beim Versprühen von Lösungen, führen immer zu einer „hohen“ Freisetzungsgruppe.

06.03.02 feste Stoffe

Bei festen Gefahrstoffen können Sie die Freisetzungsgruppe qualitativ abschätzen. Hilfestellung bieten die in der enthaltenen Beschreibungen zum Staubungsverhalten. Grundsätzlich gilt, je feiner und trockener der Staub ist, desto eher bildet sich eine explosionsfähige Atmosphäre.

FreisetzungsgruppeInformation zum Staubungsverhalten
niedrigLiegt der Gefahrstoff als Pellet, Wachs oder Granulat vor oder entsteht bei der Tätigkeit nur sehr wenig Staub, so ist das Staubungsverhalten niedrig. (Anhaltspunkt: Korngröße größer 1 mm)
mittelIst der Gefahrstoff körnig oder entsteht bei der Tätigkeit Staub, der sich nach kurzer Zeit wieder setzt, so ist das Staubungsverhalten mittel, z. B. Waschmittelpulver, Zucker. (Anhaltspunkt: Korngröße 1 bis 0,5 mm)
hochIst der Gefahrstoff feinpulvrig oder entstehen bei der Tätigkeit Staubwolken, die einige Minuten in der Luft bleiben können, so ist das Staubungsverhalten hoch, z. B. Mehl, Toner, Aerosole. (Anhaltspunkt: Korngröße kleiner 0,5 mm)

06.04 Maßnahmenbedarf Brand & Explosion

Gefährlichkeitsgruppe Mengengruppe Freisetzungsgruppe
niedrig mittel hoch
pc-A niedrig 1 1 1
mittel 1 1 2
hoch 1 2 2
pc-B niedrig 1 1 1
mittel 1 2 2
hoch 2 2 3
pc-C niedrig 1 1 1 (Flüssigkeiten)
2 (Feststoffe)
mittel 2 2 2 (Flüssigkeiten)
3 (Feststoffe)
hoch 2 3 3
pc-D Beratung
pc-E Beratung