
Am 14. Oktober 2021 hat die Europäische Kommission die EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit im Rahmen des Green Deal verabschiedet. Sie stellt eine Strategie dar, die ein „Null-Schadstoff-Ziel für eine schadstofffreie Umwelt“ verfolgt.
„Die Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit wird einen besseren Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor gefährlichen Chemikalien sicherstellen, innovative Lösungen fördern für sichere und nachhaltige Chemikalien und die Umstellung auf Chemikalien ermöglichen, die inhärent sicher und nachhaltig sind“
Maßnahmen der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit
Insgesamt beinhaltet die EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit mehr als 50 konkrete Maßnahmen, die es umzusetzen gilt. Dieser werden weitreichende Konsequenzen für chemische Industrie und die Anwender von chemischen Produkten haben.
Unter anderem sind dies:
- Eine Revision der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen und der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, z.B.
- Aufnahme neuer Gefahrenklassen in die CLP-Verordnung.
- Verwendungsbeschränkungen
Position der chemischen Industrie zur EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit
Die chemische Industrie „unterstützt das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 und den Ansatz des Green Deals, Wirtschaft, Gesellschaft und Politik in Europa nachhaltiger auszurichten.“
Allerdings sieht sie auch einige Probleme, die sich abzeichnen:
- Mangelnde Planungsunsicherheit
- Gefährdung des Innovationsstandortes Europa und Deutschland
- Eingeengte Definition des Begriffes „Nachhaltigkeit“
- Erheblicher finanzieller und regulatorischer Mehraufwand
- Reduktion der verfügbaren Chemikalien