5. Deutscher REACH-Kongress 2021 – Update Dienstag, 4. Mai 2021

In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) führte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) am 21. und 22. April 2021 den 5. REACH-Kongress 2021 durch.
Zentrales Thema war der Austausch zu den Auswirkungen der Umsetzung der REACH-Verordnung auf den Arbeitsschutz.


Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung) und Arbeitsschutz

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung) beeinflusst den Arbeitsschutz maßgeblich durch:

  • Gewinnung neuer Erkenntnisse und Informationen durch ständige Überarbeitung und Verbesserung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und durch fortlaufende Registrierung von Substanzen und deren Verwendung
    • mögliche Erweiterung der CLP-Verordnung um neue Gefahrenklassen (z.B. Endokrine Disruptoren, PBT/vPvB, etc.)
    • „One substance – one assessment“
  • Verfügbarmachen dieser Informationen (z.B. durch (erweiterte) Sicherheitsdatenblätter und Expositionsszenarien) als Grundlage wirksamer Arbeitsschutzmaßnahmen durch Kommunikation entlang der Lieferkette
    • Möglichkeiten und Bestrebungen zur Verbesserung der Anwendbarkeit der (erweiterten) Sicherheitsdatenblätter und der Expositionsszenarien auf betrieblicher Ebene – also im konkreten Arbeitsschutz.
    • LIFE AskREACH – ein Projekt, „das Verbrauchern und Unternehmen bei der Anwendung des „Right to Know“ über besonders besorgniserregende Stoffe in Konsumgütern [helfen soll]“.
  • Beschränkung gefährlicher Chemikalien
  • Stärkung der Substitution dadurch Reduktion der Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen
    • STOP-Prinzip (zur Hierarchie bei der Auswahl von Arbeitsschutzmaßnahmen)
  • Bündelung von Expertise durch die Verknüpfung der Themen Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Arbeitsschutz
  • EU-weite Harmonisierung von Einstufungen und Gesetzgebung, die die Grundlage für den Arbeitsschutz darstellt

Weitere Themen

  • Möglichkeiten der besseren Kooperation der für den Themenblock national und EU-weit zuständigen Instanzen.
  • Notwendigkeiten zur vollständigen Einhaltung der Expositionsszenarien im Arbeitsschutz.
  • Relationen und mögliche Symbiosen zwischen Expositionsszenarien und Gefährdungsbeurteilungen.
  • Best-Practice: Risikominderung für Mitarbeiter durch eigeninitiatives Übertreffen der gesetzlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz anhand des Beispiels von CrO3. / siehe 13. Gefahrstoffschutzpreis
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) als Arbeitsschutzleitfäden mit hohem Konkretisierungsgrad
  • Realstoffe / Idealstoffe
  • PFAS (Per- und Polyfluoralkylverbindungen)

Siehe


Siehe auch


Nachweise

1.
13. Deutscher Gefahrstoffschutzpreis - Gute Ideen zum Schutz vor krebserzeugenden Gefahrstoffen ausgezeichnet. https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Gefahrstoffe/Gefahrstoffschutzpreis/Gefahrstoffschutzpreis.html?pos=1 (2020).
1.
Defining essential use of chemicals - what is at stake? cefic.org https://cefic.org/media-corner/newsroom/defining-essential-use-of-chemicals-what-is-at-stake/.
1.
Diisocyanates - Registry of restriction intentions until outcome - ECHA. https://echa.europa.eu/de/registry-of-restriction-intentions/-/dislist/details/0b0236e180876053 (2015).
1.
Kommission verabschiedet neue Chemikalienstrategie. European Commission - European Commission https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_1839 (2020).