BAuA: Tipps zu Produktrückrufen

Eine junge Frau sieht sich kritisch die Produkte in einem Regal des Einzelhandels an.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ein Faltblatt mit Tipps zu Produktrückrufen veröffentlicht. Verankert ist die Pflicht zu Produktrückrufen in §6 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Die Tipps richten sich an Hersteller, Einführer und Händler, die Produkte auf den Markt bringen.

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Zentrale Erkenntnisse und Schlussfolgerungen: Informationsflut am Arbeitsplatz

Eine Frau sitzt vor ihrem Laptop. Sie stützt in offensichtlicher Überforderung den Kopf in die Hände.

In einem Forschungsprojekt der Technischen Universität Dresden wurden die Entstehungsbedingungen und Auswirkungen von Informationsüberlastung sowie Gestaltungsansätze zur Vermeidung von Informationsüberlastung am Arbeitsplatz ermittelt. Nun hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zentrale Erkenntnisse und Schlussfolgerungen daraus veröffentlicht.

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5. Deutscher REACH-Kongress 2021 – Update Dienstag, 4. Mai 2021

Symbolbild für REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) und GHS Beiträge (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 )

In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) führte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) am 21. und 22. April 2021 den 5. REACH-Kongress 2021 durch.
Zentrales Thema war der Austausch zu den Auswirkungen der Umsetzung der REACH-Verordnung auf den Arbeitsschutz.

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BAuA Handlungshilfe: Messung optischer Strahlung am Arbeitsplatz

Eine junge Frau verwendet einen Kopierer der Strahlung emittieren kann

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat einen Leitfaden zur Messung optischer Strahlung am Arbeitsplatz veröffentlicht. „Die Messung inkohärenter optischer Strahlung an exponierten Arbeitsplätzen ist notwendig, um eine vollständige Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu erstellen.“

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Handlungsempfehlungen der BAuA für additive Fertigung im Pulverbettverfahren

Screenshot BAuA; Expositionsermittlung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen bei additiven Fertigungsverfahren - Einsatz von Pulverbettverfahren

Additive Fertigungsverfahren (3D-Druck) finden immer häufiger bei der Herstellung von Prototypen (Rapid Prototyping), der Produktion von Werkzeugen (Rapid Tooling) und der Serienproduktion industrieller Bauteile (Rapid Manufacturing) Anwendung. Basierend auf ermittelten Expositionsdaten wurden allgemeine Handlungsempfehlungen für Betriebe der additiven Fertigung mit Pulverbettverfahren von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erarbeitet, die einen sicheren Umgang mit Gefahrstoffen bei Tätigkeiten der additiven Fertigung gewährleisten sollen.

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BAuA-Hilfestellung: Pflichten zu Blei und dessen Verbindungen in Erzeugnissen

Symbolbild für REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) und GHS Beiträge (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 )

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat einen Leitfaden über die Pflichten zu Blei und dessen Verbindungen in Erzeugnissen herausgegeben. Der Fokus liegt auf den Verpflichtungen die aus der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe resultieren.

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