BAuA Handlungshilfe: Messung optischer Strahlung am Arbeitsplatz

Eine junge Frau verwendet einen Kopierer der Strahlung emittieren kann

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat einen Leitfaden zur Messung optischer Strahlung am Arbeitsplatz veröffentlicht. „Die Messung inkohärenter optischer Strahlung an exponierten Arbeitsplätzen ist notwendig, um eine vollständige Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu erstellen.“

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