BAuA Handlungshilfe: Messung optischer Strahlung am Arbeitsplatz

Eine junge Frau verwendet einen Kopierer der Strahlung emittieren kann

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat einen Leitfaden zur Messung optischer Strahlung am Arbeitsplatz veröffentlicht. „Die Messung inkohärenter optischer Strahlung an exponierten Arbeitsplätzen ist notwendig, um eine vollständige Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu erstellen.“

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Auch für das Homeoffice muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden; Interview mit Andreas Stephan, Leiter Sachgebiet Büro der DGUV

Frau im Homeoffice

Die DGUV weißt durch ein Interview mit ihrem Leiter Sachgebiet Büro Andreas Stephan daraufhin hin, dass aufgrund der Regelungen der Arbeitsstättenverordnung auch für die Arbeit im Homeoffice (mobile Arbeitsplätze) eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss. Dabei sind an den heimischen Arbeitsplatz z.B. in Bezug auf Ergonomie oder Einhaltung von Pausen dieselben Maßstäbe anzulegen wie an den … Weiterlesen …