Neues Handbuch der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zur Gefährdungsbeurteilung

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ein neues Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung veröffentlicht. Dieses dient als Nachschlagewerk und ersetzt den bisher von der BAuA publizierten „Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung“.

Die drei Teile des Handbuches zur Gefährdungsbeurteilung

  • Teil 1 enthält allgemeine Informationen und Empfehlungen zur Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung.
  • Teil 2 enthält gefährdungsfaktorenbezogenes Wissen, insbesondere zur Relevanz der jeweiligen Gefährdung und deren Wirkungen, Ermittlungs- und Beurteilungsgrundlagen, Arbeitsschutzmaßnahmen sowie vorliegende Vorschriften, Regelwerke und weitere (arbeits-)wissenschaftliche Erkenntnisse, die insbesondere auf Ergebnissen aus aktuellen Forschungsaktivitäten der BAuA basieren.
  • Teil 3 stellt eine umfängliche Datenbank mit qualitätsgesicherten Handlungshilfen zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen bereit.“ 1)https://www.baua.de/DE/Services/Presse/Pressemitteilungen/2021/02/pm002-21.html

siehe


siehe auch