BAuA Handlungshilfe: Messung optischer Strahlung am Arbeitsplatz

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat einen Leitfaden zur Messung optischer Strahlung am Arbeitsplatz veröffentlicht. „Die Messung inkohärenter optischer Strahlung an exponierten Arbeitsplätzen ist notwendig, um eine vollständige Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu erstellen.“


Inhalt des Leitfadens zur Messung optischer Strahlung am Arbeitsplatz

Dieser behandelt die Voraussetzungen für die Messung inkohärenter Strahlung, die Festlegung bzw. Ermittlung der Grenzwerte sowie Messverfahren und die Messdurchführung.


Zur vereinfachten Ermittlung der Grenzwerte steht bei der BAuA eine Excel-Tool zur Verfügung


Siehe auch


Nachweise

1.
Bundesanstalt Für Arbeitsschutz Und Arbeitsmedizin (BAuA). Messung optischer Strahlung am Arbeitsplatz. (2021) http://doi.org/10.21934/BAUA:PRAXIS20210202.