BAuA: Tipps zu Produktrückrufen

Eine junge Frau sieht sich kritisch die Produkte in einem Regal des Einzelhandels an.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ein Faltblatt mit Tipps zu Produktrückrufen veröffentlicht. Verankert ist die Pflicht zu Produktrückrufen in §6 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Die Tipps richten sich an Hersteller, Einführer und Händler, die Produkte auf den Markt bringen.

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Rückruf von Baby Pflege-Lotion wegen Kontamination mit Burkholderia cenocepacia

Foto zweier blau-behandschuhter Hände, die eine Petrischale mit blau gefärbtem Nährmedium auf dem Kolonien wachsen halten.

Die ZS Cosmetics GmbH rufen eine Charge der bei Kaufland vertriebenen Bevola Baby Pflege-Lotion 250ml wegen Kontamination mit Burkholderia cenocepacia zurück. siehe: https://www.lebensmittelwarnung.de/bvl-lmw-de/opensaga/attachment/c8043243-0049-43c9-8f5a-65a611c63c12/Presseinformation+%F6Rr_Bevola+Baby+Bodylotion_250ml.pdf