Nachweis von SARS-CoV-2

This scanning electron microscope image shows SARS-CoV-2 (orange)—also known as 2019-nCoV, the virus that causes COVID-19—isolated from a patient in the U.S., emerging from the surface of cells (green) cultured in the lab. Image captured and colorized at NIAID's Rocky Mountain Laboratories (RML) in Hamilton, Montana.

Das Robert Koch Institut (RKI) hat im epidemiologischen Bulletin 17/2021 verschiedene Arten der Probenahme und des Nachweises von SARS-CoV-2 verglichen und kommt zu dem Schluss, dass „die von Fachpersonal aus den oberen Atemwegen entnommene und mittels PCR untersuchte Probe […] der Goldstandard“ bleibt.

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Risiko durch pathogene Mikroorganismen in Trinkwasseranlagen aufgrund von Stillstand durch die SARS-CoV-2 Pandemie

Trinkwasser kann zu hygienischen Problemen führen

Bedingt durch die SARS-CoV-2 Pandemie und die daraus resultierenden Regelungen wie z.B. Home Office oder Schließungen von Gastronomiebetrieben kommt es Verstärkt zur Nichtnutzung von Trinkwasserinstallationen. Lange Standzeiten von Wasser erhöhen das Risiko einer Verkeimung mit Legionellen und anderen pathogenen Mikroorganismen. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat einen Maßnahmenkatalog erstellt, der dies zu vermeiden helfen soll.

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SARS-CoV-2: Rückkehr zur Normalität durch Impfungen?

Impfung - Eine Frau wird gegen SARS-CoV-2 geimpft

SARS-CoV-2: Rückkehr zur Normalität durch Impfungen? – Das Robert Koch Institut (RKI) hat im Epidemiologischen Bulletin 13/2021 ein mathematisches Modell vorgestellt, dass den Einfluss von Impfungen und Kontaktreduktionen auf die dritte Welle der SARS-CoV-2-Pandemie untersucht

Raumluftreiniger können als ergänzende Infektionsschutzmaßnahme einsetzbar sein

Eine junge Frau steht an einem zum Lüften geöffneten Fenster und sieht nach draußen.

Raumluftreiniger können – neben den aus der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel verpflichtenden Grundmaßnahmen (Abstand, Hygienemaßnahmen und ggf. Alltagsmasken/Atemschutz in Verbindung mit sachgerechtem Lüften) – als ergänzende Infektionsschutzmaßnahme einsetzbar sein, so die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

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SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests als Mittel zur Prävention im betrieblichen Kontext

This scanning electron microscope image shows SARS-CoV-2 (round blue objects) emerging from the surface of cells cultured in the lab. SARS-CoV-2, also known as 2019-nCoV, is the virus that causes COVID-19. The virus shown was isolated from a patient in the U.S. Image captured and colorized at NIAID's Rocky Mountain Laboratories (RML) in Hamilton, Montana.

Als neues und zusätzliches Mittel (neben Abstand, Lüftung, Kontaktpersonennachverfolgung sowie Impfungen) werden zunehmend Antigen-Schnelltests angewendet, um der Ausbreitung der SARS-CoV-2 Pandemie Einhalt zu gebieten. Die Schnelltests können von geschultem Personal und vom Anwender selber durchgeführt werden. Obwohl diese Schnelltests in ihrer Genauigkeit nicht mit professionell durchgeführte PCR-Tests zu vergleichen sind, können sie einen Beitrag zur betrieblichen Infektionsprävention darstellen.

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SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 21. Januar 2021

regulatorisches - Bild von durcheinander geworfenen Paragraphenzeichen (Beiträge: Verordnungen, SCCS)

Am 22. Januar 2021 wurde im Bundesanzeiger die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 21. Januar 2021 veröffentlicht. Sie tritt damit am 27. Januar 2021 inkraft.
Damit hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) von seinem Recht nach § 18 Abs. 3 ArbSchG Gebrauch gemacht, wonach es in epidemischen Lagen von nationaler Tragweite nach § 5 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz ohne Zustimmung des Bundesrates spezielle Rechtsverordnungen zum Arbeitsschutz für einen befristeten Zeitraum erlassen darf.

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