Am Dienstag, 20. April 2021 tritt die Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung Vom 14. April 2021 in Kraft. Dadurch soll der Schutz der Beschäftigten weiterhin, trotz der anhalten Pandemie, gewährleistet werden.
BMAS
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 21. Januar 2021
Am 22. Januar 2021 wurde im Bundesanzeiger die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 21. Januar 2021 veröffentlicht. Sie tritt damit am 27. Januar 2021 inkraft.
Damit hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) von seinem Recht nach § 18 Abs. 3 ArbSchG Gebrauch gemacht, wonach es in epidemischen Lagen von nationaler Tragweite nach § 5 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz ohne Zustimmung des Bundesrates spezielle Rechtsverordnungen zum Arbeitsschutz für einen befristeten Zeitraum erlassen darf.
BMAS: Empfehlung zum infektionsschutzgerechten Lüften
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Empfehlung zum Thema Lüften als ergänzende Maßnahme zum Infektionsschutz veröffentlicht.Es wird darin sowohl auf das Lüften per Fenster als auch per raumlufttechnsicher Anlagen eingegangen. siehe: „Infektionsschutzgerechtes Lüften“ – Empfehlung der Bundesregierung [PDF, 108KB]
Neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel veröffentlicht.Sie ermöglicht Arbeitgebern sowohl die rechtlichen als auch die sozialen Pflichten gegenüber ihren Mitarbeitern umzusetzen und dadurch wirksam die Infektionsgefahr im Betrieb zu reduzieren. siehe: Neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel gibt Beschäftigten, Unternehmen und Aufsicht mehr Sicherheit siehe auch SARS-CoV-2 Tips für den betrieblichen Umgang Regelungen … Weiterlesen …