Neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel veröffentlicht.
Sie ermöglicht Arbeitgebern sowohl die rechtlichen als auch die sozialen Pflichten gegenüber ihren Mitarbeitern umzusetzen und dadurch wirksam die Infektionsgefahr im Betrieb zu reduzieren.

siehe: Neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel gibt Beschäftigten, Unternehmen und Aufsicht mehr Sicherheit


siehe auch


Infos zum Beitragsbild – „Neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel“

SARS-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2, Isolat SARS-CoV-2/Italy-INMI1). Elektronenmikroskopie. Ultradünnschnitt durch eine Verozelle mit Viruspartikeln auf der Oberfläche. Maßstab: 100 nm. Quelle: Tobias Hoffmann, Robert Koch-Institut (RKI), 2020.