Nachweis von SARS-CoV-2

Das Robert Koch Institut (RKI) hat im epidemiologischen Bulletin 17/2021 verschiedene Arten der Probenahme und des Nachweises von SARS-CoV-2 verglichen und kommt zu dem Schluss, dass „die von Fachpersonal aus den oberen Atemwegen entnommene und mittels PCR untersuchte Probe […] der Goldstandard“ bleibt.


Verglichen wurden dabei

  • professionell und
  • durch Patienten selber entnommen Proben

sowie der Ort und die Art der Probenahme

  • oropharyngealer Abstrich
  • nasopharyngealen Abstrich
  • Abstrich der „vorderen Nase“
  • Rachenspülwasser
  • Speichelproben

und der Art des Nachweises mittels

  • Antigen-Schnelltests und
  • Polymerasekettenreaktion (PCR).

Zusammenfassend kommt das RKI zu den folgenden Schlüssen :

  • Antigen-Schnelltests können zu „falsch negativen Ergebnissen trotz evtl. Infektiosität führen“.
  • „Positive Antigen-Schnelltests müssen […] durch eine PCR-Untersuchung bestätigt werden.“
  • „Die von Fachpersonal aus den oberen Atemwegen entnommene und mittels PCR untersuchte Probe bleibt der Goldstandard.“

Siehe auch


Nachweise

1.
Buchholz, U. et al. Spektrum diagnostischer Proben zum Nachweis von SARS-CoV-2. (2021) http://doi.org/10.25646/8309.