Das Robert Koch Institut (RKI) hat im epidemiologischen Bulletin 17/2021 verschiedene Arten der Probenahme und des Nachweises von SARS-CoV-2 verglichen und kommt zu dem Schluss, dass „die von Fachpersonal aus den oberen Atemwegen entnommene und mittels PCR untersuchte Probe […] der Goldstandard“ bleibt.
Verglichen wurden dabei
- professionell und
- durch Patienten selber entnommen Proben
sowie der Ort und die Art der Probenahme
- oropharyngealer Abstrich
- nasopharyngealen Abstrich
- Abstrich der „vorderen Nase“
- Rachenspülwasser
- Speichelproben
und der Art des Nachweises mittels
- Antigen-Schnelltests und
- Polymerasekettenreaktion (PCR).
Zusammenfassend kommt das RKI zu den folgenden Schlüssen :
- Antigen-Schnelltests können zu „falsch negativen Ergebnissen trotz evtl. Infektiosität führen“.
- „Positive Antigen-Schnelltests müssen […] durch eine PCR-Untersuchung bestätigt werden.“
- „Die von Fachpersonal aus den oberen Atemwegen entnommene und mittels PCR untersuchte Probe bleibt der Goldstandard.“
Siehe auch
- SARS-CoV-2 Tips für den betrieblichen Umgang
- SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 21. Januar 2021
- BMAS: SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel
- Risiko durch pathogene Mikroorganismen in Trinkwasseranlagen aufgrund von Stillstand durch die SARS-CoV-2 Pandemie
- Datenschutz: Weitergabe von Mitarbeiterdaten aus Infektionsschutzgründen
- SARS-CoV-2: Rückkehr zur Normalität durch Impfungen?
- SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests als Mittel zur Prävention im betrieblichen Kontext
- Einstufung von SARS-CoV-2 in Risikogruppe 3
- DGUV: auch für das Homeoffice muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden; Interview mit Andreas Stephan, Leiter Sachgebiet Büro der DGUV
- SARS-CoV-2 kann auf gängigen Oberflächen bis zu 28 Tage überleben
Nachweise
1.
Buchholz, U. et al. Spektrum diagnostischer Proben zum Nachweis von SARS-CoV-2. (2021) http://doi.org/10.25646/8309.