Handlungsempfehlungen der BAuA für additive Fertigung im Pulverbettverfahren

Additive Fertigungsverfahren (3D-Druck) finden immer häufiger bei der Herstellung von Prototypen (Rapid Prototyping), der Produktion von Werkzeugen (Rapid Tooling) und der Serienproduktion industrieller Bauteile (Rapid Manufacturing) Anwendung. Basierend auf ermittelten Expositionsdaten wurden allgemeine Handlungsempfehlungen für Betriebe der additiven Fertigung mit Pulverbettverfahren von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erarbeitet, die einen sicheren Umgang mit Gefahrstoffen bei Tätigkeiten der additiven Fertigung gewährleisten sollen.


Handlungsempfehlungen für additive Fertigung im Pulverbettverfahren zusammengefasst 1)J. Walter, M. Hustedt, S. Kaierle, U. Prott, A. Baumgärtel, A. Woznica, R. Hebisch: Expositionsermittlung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen bei additiven Fertigungsverfahren – Einsatz von Pulverbettverfahren. 1. Auflage. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2021. Seiten 117, Projektnummer: F 2410, PDF-Datei, DOI: 10.21934/baua:bericht20210121
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  • Die Gefährdungsbeurteilung muss die Exposition gegenüber Gefahrstoffen und Festlegung der diesbezüglich erforderlichen Schutzmaßnahmen berücksichtigen.
  • Durchführung regelmäßiger Unterweisungen.
  • Getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Arbeits- und Straßenkleidung.
  • Essen, Trinken, Rauchen und Schnupfen ist an den Arbeitsplätzen grundsätzlich zu untersagen.
  • Tragen von Arbeits- und ggf. Schutzkleidung sollte verpflichtend sein.
  • Arbeitsplatzmessungen sollten grundsätzlich personengetragen durchgeführt werden.
  • Die Expositionsmöglichkeiten müssen minimiert werden. (Staubarme Arbeitsweise, Vermeidung offener Schüttvorgänge, Vermeidung des Hautkontaktes mit den Pulvern, Verwendung von Gloveboxen, Absaugung, geschlossenen Systeme, etc.)
  • „Erstellung von Betriebsanweisungen, die die Mindeststandards gemäß TRGS 500 sowie die spezifischen Anforderungen für die additive Fertigung mit metallischen Werkstoffen der TRGS 528 umsetzen und die möglichen Gefahrstoffbelastungen entsprechend den Erkenntnissen dieser Untersuchungen berücksichtigen.“
  • Erweiterung des Angebots technischer Hilfsmittel (Sauger, Behälter, Abschottung etc.)

Siehe auch

References
1 J. Walter, M. Hustedt, S. Kaierle, U. Prott, A. Baumgärtel, A. Woznica, R. Hebisch: Expositionsermittlung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen bei additiven Fertigungsverfahren – Einsatz von Pulverbettverfahren. 1. Auflage. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2021. Seiten 117, Projektnummer: F 2410, PDF-Datei, DOI: 10.21934/baua:bericht20210121
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