Exposition der Beschäftigten bei additiver Fertigung (3D-Druck)

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat in zehn Betrieben, die das Verfahren der additiven Fertigung (3D-Druck) anwenden, die Exposition der Beschäftigten gegenüber den Ausgangsstoffen und flüchtigen organischen Verbindungen (Volatile Organic Compounds, VOC) untersucht. Basierend auf den Ergebnissen wurden Empfehlungen erarbeitet, um diese zunehmende Fertigungsmethode sicher zu gestalten.

  • Offene Schüttvorgänge sollten vermieden werden.
  • Integrierte System zur Zuführung und Absaugung sowie Handschuhkästen (Glove-Boxen) sollten verwendet und zum Standard werden.
  • Bei Prozessstörungen sollte filtrierender Atemschutz verwendet werden.
  • Werden cobalt- und/oder nickelhaltige Ausgangsstoffe verwendet sollten die Anforderungen der TRGS-910 und der TRGS-561 zwingend umgesetzt sein.

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