BAuA: Vorschlag zur Präzisierung des Begriffes „Stoff“

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat einen Vorschlag zur Differenzierung des Begriffes „Stoff“ erarbeitet. Vorgeschlagen werden dazu die beiden Begriffe „Idealstoff“ und „Realstoff.“


Ziel ist die Präzisierung des oft historisch gewachsenen Begriffes „Stoff“ im europäischen Stoffrecht.

Idealstoff

„Die Idealstoffebene ist die Ebene, auf der einer molekularen Struktur ein eindeutiger IUPAC-Name oder vom Chemical Abstract Service eine eindeutige CAS-Nummer vergeben wird.“

Realstoff

„Der Stoff, so wie er hergestellt wird = Realstoff (im Sinne der Stoffdefinition in Artikel 3 Nr. 1 REACH).“


Siehe auch


Nachweise

1.
Haas, C. & Sander, M. Überlegungen zum Stoffbegriff im europäischen Stoffrecht. (2021) http://doi.org/10.21934/HELPDESKFOKUS:REACH20210210.
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