In seiner aktualisierten Stellungnahme Nr. 008/2018 vom 27. Februar 2018 sieht das BfR bei Mineralölqualitäten, die den Reinheitsanforderungen an Arzneimittel bzw. an die zugelassenen Mineralöl-Lebensmittelzusatzstoffe entsprechen, durch ihre Verwendung in Kosmetika keine gesundheitlichen Effekte.