EU: Leitlinien für die Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe

Die EU-Kommission hat Leitlinien zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe herausgegeben.

„Diese […] sollen die nationalen Behörden, Wirtschaftsteilnehmer und Online-Marktplätze der Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Verordnung (EU) 2019/1148 unterstützen.“1)Diese Leitlinien sollen die nationalen Behörden, Wirtschaftsteilnehmer und Online-Marktplätze der Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Verordnung (EU) 2019/1148 unterstützen.

Besonders relevant für Hersteller kosmetischer Mittel und von WPR-Produkten sind die sogenannten „regulierten Ausgangsstoffe“, d. h. alle in den Anhängen I und II der Verordnung verzeichneten Stoffe, u. a. :

  • Wasserstoffperoxid,
  • Natrium- und
  • Kaliumnitrat
  • Aceton