BfR: 047/2020 – Trockeneis: Kohlendioxid-Vergiftungen sind möglich

Das BfR hat die Gefahren durch die Handhabung von Trockeneis (CO2) ausgewertet. Es werden die drei in Zusammenhang mit Trockeneis zu erwartenden Unfallarten:

  • Akute inhalative Vergiftungen einschließlich Tod durch Ersticken bei Inhalation stark erhöhter CO2-Konzentrationen durch Sublimation des Trockeneises.
  • Erfrierungen (korrosive Gewebeschädigung) der Haut und der Schleimhäute des oberen Verdauungstrakts durch direkten dermalen (oder selten) dem oralen Kontakt mit dem Trockeneis.
  • Verletzungen durch Bruchstücke zerberstender Behälter bei Explosion von gasdichten Trockeneisbehältern

genannt.

Ebenso die Szenarien in denen Unfälle mit Trockeneis drohen sowie die Konzentrationsbereiche in denen schädigende Wirkungen zu erwarten sind.

siehe: DOI 10.17590/20201007-120505 – Trockeneis: Kohlendioxid-Vergiftungen sind möglich; Stellungnahme Nr. 047/2020 des BfR vom 7. Oktober 2020