Das BfR hat die Gefahren durch die Handhabung von Trockeneis (CO2) ausgewertet. Es werden die drei in Zusammenhang mit Trockeneis zu erwartenden Unfallarten:
- Akute inhalative Vergiftungen einschließlich Tod durch Ersticken bei Inhalation stark erhöhter CO2-Konzentrationen durch Sublimation des Trockeneises.
- Erfrierungen (korrosive Gewebeschädigung) der Haut und der Schleimhäute des oberen Verdauungstrakts durch direkten dermalen (oder selten) dem oralen Kontakt mit dem Trockeneis.
- Verletzungen durch Bruchstücke zerberstender Behälter bei Explosion von gasdichten Trockeneisbehältern
genannt.
Ebenso die Szenarien in denen Unfälle mit Trockeneis drohen sowie die Konzentrationsbereiche in denen schädigende Wirkungen zu erwarten sind.