Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat vier Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) aktualisiert:
- TRBA 460 Einstufung von Pilzen in Risikogruppen
- Einstufungen auf EU-Ebene im Rahmen der Aktualisierung der EU-RL 2000/54 auf nationaler Ebene umgesetzt; betroffen sind Coccidioides posadasii und Paraphyton spp..
- TRBA 462 Einstufung von Viren in Risikogruppen
- Einstufungen auf EU-Ebene im Rahmen der Aktualisierung der EU-RL 2000/54 auf nationaler Ebene umgesetzt
- beim Lentivirus die Fußnote x gestrichen.
- TRBA 464 Einstufung von Parasiten in Risikogruppen
- Einstufungen auf EU-Ebene im Rahmen der Aktualisierung der EU-RL 2000/54 auf nationaler Ebene umgesetzt; betroffen sind Anisakis simplex und Trypanosoma cruzi..
- TRBA 466 Einstufung von Prokaryonten (Bacteria und Archaea) in Risikogruppen
- Abschnitt 3.3 Kennzeichnung „D“ aufgenommen
- bei Burkholderia pseudomallei (Pseudomonas pseudomallei) hinzugefügt.