In der vergangenen Woche gab es mehrere Rücknahme vom Markt bzw. Verweigerungen der Einfuhr von kosmetischen Produkten.
Gründe dafür waren:
- die Konservierung von Feuchttüchern mit einer Mischung der Stoffe Methylchloroisothiazolinon (MCI) und Methylisothiazolinon (MI)
- die Anwesenheit von Quecksilber (gemessener Wert: > 5,56 mg/kg) in zwei Hautcremes
- die Anwesenheit von Clobetasol (Messwert: 0,06% Massenanteil in einer der beiden quecksilberhaltigen Hautcremes
- die Anwesenheit von Octamethylcyclotetrasiloxan (D4) in einem Haaröl
- Hydrochinon (Messwert:1,8% nach Gewicht) in einen Hautbleichmittel
- ein zu hoher Gehalt von 35 % Massenanteil in einem Zahnaufhellungsmittel
Alle der Gründe führen zu einer Nichtkonformität mit der Verordnung 1223/2009 und daher zu einer Rücknahme vom Markt bzw. Verweigerungen der Einfuhr des kosmetischen Mittels.