Genehmigung von Formaldehyd als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2 und 3

Mit Durchführungsverordnung (EU) 2020/1763 hat die EU Kommission Formaldehyd als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2 und 3 (Desinfektion allgemein und Veterinärbereich) zugelassen.

Um deren weitere Verkehrsfähigkeit zu gewährleisten, müssen für Biozidprodukte mit dem Wirkstoff Formaldehyd nun bis zum bis zum 01.02.2022 Zulassungsanträge gestellt werden.

Die Genehmigung ist bis zum 31. Januar 2025 befristet.

siehe: DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/1763 DER KOMMISSION vom 25. November 2020 zur Genehmigung von Formaldehyd als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2 und 3


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