Mit Durchführungsverordnung (EU) 2020/1763 hat die EU Kommission Formaldehyd als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2 und 3 (Desinfektion allgemein und Veterinärbereich) zugelassen.
Um deren weitere Verkehrsfähigkeit zu gewährleisten, müssen für Biozidprodukte mit dem Wirkstoff Formaldehyd nun bis zum bis zum 01.02.2022 Zulassungsanträge gestellt werden.
Die Genehmigung ist bis zum 31. Januar 2025 befristet.