Chlorophen als Wirkstoff in Biozidprodukten der Produktart 2 nicht genehmigt

Mit Durchführungsverordnung (EU) 2020/1765 hat die EU Kommission Chlorophen als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 2 nicht genehmigt.

Biozidprodukte mit dem Wirkstoff Chlorophen Produktart 2 dürfen daher nur noch bis zum 25.05.2021 verkauft werden.

siehe: DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2020/1765 DER KOMMISSION
vom 25. November 2020 zur Nichtgenehmigung von Chlorophen als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 2


siehe auch