Genehmigung der Reaktionsmasse aus Peressigsäure (PAA) und Peroxyoctansäure (POOA) zur Verwendung in Biozidprodukten

Mit DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/1771 DER KOMMISSION vom 26. November 2020 erteilt die EU-Kommission die Genehmigung der Reaktionsmasse aus Peressigsäure (PAA) und Peroxyoctansäure (POOA) zur Verwendung in Biozidprodukte der Produktarten 2, 3 und 4 (Desinfektionsmittel allgemein, Veterinär- und Lebensmittelbereich).

Damit muss nun zum Erhalt der Verkehrsfähigkeit bis zum 01.04.2022 ein Zulassungsantrag für Biozidprodukte mit dem Wirkstoff Reaktionsmasse aus Peressigsäure (PAA) und Peroxyoctansäure (POOA) zur Verwendung in Biozidprodukten gestellt werden.

Die Genehmigung ist bis zum 31. März 2032 befristet.

siehe: DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/1771 DER KOMMISSION vom 26. November 2020 zur Genehmigung der Reaktionsmasse aus Peressigsäure (PAA) und Peroxyoctansäure (POOA) als alten Wirkstoff für die Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2, 3 und 4


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