„[…] den Namen oder die Firma und die Anschrift der verantwortlichen Person. Die Angaben dürfen abgekürzt werden, sofern diese Person und ihre Adresse aus der Abkürzung identifiziert werden kann. Werden mehrere Anschriften angegeben, so ist die Anschrift der verantwortlichen Person, bei der die Produktinformationsdatei leicht zugänglich gemacht wird, hervorzuheben. Für importierte kosmetische Mittel muss das Ursprungsland angegeben werden;“
Artikel 19, (1), Buchstabe a, Verordnung (EG) 1223/2009 über kosmetische Mittel
Die Adresse muss also lediglich hervorgehoben sein. Wie dies konkret geschehen soll, gibt die Verordnung (EG) 1223/2009 über kosmetische Mittel nicht vor.