Die BAuA hat die TRGS 721 Gefährliche explosionsfähige Gemische – Beurteilung der Explosionsgefährdung, die TRGS 723 Gefährliche explosionsfähige Gemische –
Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische und die TRGS 751 Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen aktualisiert.
Es wurde diverse Konkretisierungen und Aktualisierungen vorgenommen.
In der TRGS 509 Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter wurde lediglich ein Absatz gestrichen.