Die GHS Symbole / GHS Piktogramme sind ein Element der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Sie haben den Zweck den Verwender von Gefahrstoffen auf einen Blick über die gefährlichen Eigenschaften eines Stoffes zu informieren.
rechtliche Grundlage der GHS Symbole / GHS Piktogramme
Artikel 19 Gefahrenpiktogramme
(1) Das Kennzeichnungsetikett enthält das/die relevanten Gefahrenpiktogramm(e) zur Vermittlung einer bestimmten Information über die betreffende Gefahr.
(2) Vorbehaltlich des Artikels 33 entsprechen Gefahrenpiktogramme den Anforderungen des Anhangs I Abschnitt 1.2.1 und des Anhangs V.
(3) Das den jeweiligen Einstufungen entsprechende Gefahrenpiktogramm ist in den Tabellen in Anhang I angegeben, in denen die für die einzelnen Gefahrenklassen erforderlichen Kennzeichnungselemente aufgeführt sind. 1)Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen
GHS01 | GHS02 | GHS03 |
GHS04 | GHS05 | GHS065 |
GHS07 | GHS08 | GHS09 |
↑1 | Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen |
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