Mit Durchführungsverordnung (EU) 2020/1765 hat die EU Kommission Chlorophen als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 2 nicht genehmigt.
Biozidprodukte mit dem Wirkstoff Chlorophen Produktart 2 dürfen daher nur noch bis zum 25.05.2021 verkauft werden.