EMKG –
Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe
Inhalt
EMKG – Einleitung
Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist eine Aufgabe aus dem Arbeitsschutzgesetz und muss für alle Gefährdungen durchgeführt werden. Für den Teil Gefahrstoffe ist die gesetzliche Grundlage in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verankert. Sie umfasst die Beurteilung von Gefährdungen durch Einatmen (inhalativ), durch Hautkontakt (dermal) und durch physikalisch-chemische Wirkungen von Gefahrstoffen, wie z. B. Brände oder Explosionen. Die Gefährdungsbeurteilung ist abgeschlossen, wenn Ersatzlösungen geprüft, die erforderlichen betrieblichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und Dritter sowie das Verfahren zur Wirksamkeitsüberprüfung festgelegt sind.
Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren.
Verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber, der mit der Erstellung in der Regel Mitarbeiter oder Externe beauftragt. Hierbei ist zu beachten, dass eine Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden kann. Eine fachkundige Person ist
- mit den Tätigkeiten im Betrieb vertraut.
- Aufgrund ihrer Erfahrung hat sie genügend Kenntnisse über Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- und verfügt über die notwendigen Kenntnisse im Gefahrstoffrecht.
- Durch spezifische Fortbildungsmaßnahmen vertieft sie regelmäßig ihr Wissen.
Fachkundige Personen sind z. B. Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Im Idealfall führen diese die Gefährdungsbeurteilung gemeinsam durch.
Das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) ist eine Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Die Gefährdung wird systematisch in acht Schritten abgeleitet und einer Maßnahmenstufe zugeordnet.
Zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen durch das Einatmen von Gefahrstoffen werden die Maßnahmen in vier Maßnahmenstufen unterteilt:
- Maßnahmenstufe 1: Mindeststandards (Allgemeine Schutzmaßnahmen)
- Maßnahmenstufe 2: Technische Maßnahmen zur Emissionsminderung
- Maßnahmenstufe 3: Geschlossenes System
- Maßnahmenstufe 4: Beratung
Zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen durch Hautkontakt mit Gefahrstoffen werden die Maßnahmen in drei Maßnahmenstufen unterteilt:
- Maßnahmenstufe 1: Organisations- und Hygienemaßnahmen
- Maßnahmenstufe 2: Technische Lösungen
- Maßnahmenstufe 3: Substitution, geschlossenes System
EMKG – 01 Plausibilitätsprüfung Sicherheitsdatenblatt
Fragen zur Prüfung der Plausibiliät des Sicherheitsdatenblattes:
- Stimmen die Angaben zur Kennzeichnung im Abschnitt 2.2 mit dem Etikett überein?
- Ist die Einstufung im Sicherheitsdatenblatt plausibel gegenüber der Einstufung der Stoffe und der Komponenten der Zubereitung einer geeigneten, ohne weiteres zugänglichen Quelle gemäß TRGS 400 wie z. B.: der GESTIS-Stoffdatenbank
- Wird in der TRGS 907 der Stoff oder einer der Komponenten der Zubereitung als sensibilisierend angegeben?
- Wird in der TRGS 905 der Stoff oder einer der Komponenten der Zubereitung als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend angegeben?
- Ist die Tätigkeit oder das Verfahren im Verzeichnis der TRGS 906 als krebserzeugend aufgeführt?
- Werden die nationalen Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900) der in Abschnitt 3 genannten Komponenten angegeben?
- Entsprechen die angegebenen Arbeitsplatzgrenzwerte der aktuellen Fassung der TRGS 900?
- Werden Arbeitsplatzgrenzwerte, die beachtet werden müssen, von möglichen Zersetzungsprodukten genannt?
- Liegen bei Flüssigkeiten Angaben zum Siedepunkt oder Dampfdruck vor?
EMKG – 02 Substitutionsprüfung
Die Gefährdungsbeurteilung beginnt immer mit einer Substitutionsprüfung. Siehe TRGS 600.
Es […ist] nicht sinnvoll, Gefahrstoffe mit bekannten gefährlichen Eigenschaften durch Produkte mit unbekannten Gefahren zu ersetzen. Daher sollten Sie eine Plausibilitätsprüfung des Sicherheitsdatenblattes mit allen zur Auswahl stehenden Gefahrstoffen durchführen.
Die Suche einer Ersatzlösung ist bei der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.
EMKG – 03 Geringe Gefährdung
Eine geringe Gefährdung liegt nur dann vor, wenn aufgrund
- der Arbeitsbedingungen,
- einer nur geringen verwendeten Stoffmenge und
- einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition
mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden kann, keine technischen oder persönlichen Schutzmaßnahmen notwendig sind und der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) eingehalten ist.
Bei einer geringen Gefährdung reicht es aus, wenn die Feststellung in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert wird. Der Gefahrstoff muss nicht ins Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden. Eine Betriebsanweisung muss nicht erstellt werden.
EMKG – 04 Einatmen
04.01 Gefährlichkeitsgruppe Einatmen
Ist für einen Stoff oder Gemisch ein AGW vorhanden, so wird er anhand dessen eingestuft. Ansonsten erfolgt die Einstufung anhand der H-Sätze:
AGW Feststoffe (mg/m3) | AGW Flüssigkeiten (ppm) | H-Satz (wenn kein AGW vorhanden) | GG |
---|---|---|---|
10 bis 1 | 500 bis 50 | kein H-Satz, H304, H319, H335, H336, EUH201A, EUH207, EUH211 und EUH212 | A |
1 bis 0,1 | 50 bis 5 | H302, H318, H332, H371 | B |
0,1 bis 0,01 | 5 bis 0,5 | H301, H314, H331, H334, H341, H351, H361, H361d, H361f, H361fd, H370, H373, EUH029, EUH031, EUH070, EUH071 | C |
0,01 bis 0,001 | 0,5 bis 0,05 | H300, H330, H360D, H360Df, H372, EUH032 | D |
kleiner als 0,001 | kleiner als 0,05 | H340, H350, H350i, H360, H360F, H360Fd, H360FD | E |
04.02 Mengengruppe Einatmen und Tätigkeitsdauer
Im Zweifelsfall ist der höhere Mengenbereich zu verwenden.
Mengengruppe | Feststoffe | Flüssigkeiten |
---|---|---|
gering | g-Bereich | ml-Bereich |
mittel | kg-Bereich | l-Bereich |
hoch | t-Bereich | m3-Bereich |
04.03 Freisetzungsgruppe Einatmen
Zur Bestimmung der Freisetzungsgruppe benötigen Sie folgende Angaben:
- Siedepunkt oder -bereich des Gefahrstoffes (bei Flüssigkeiten, siehe Sicherheitsdatenblatt unter Abschnitt 9)
- Staubungsverhalten des Gefahrstoffes (bei Feststoffen, orientierende Einschätzung durch Betriebsbegehung)
Bei flüssigen Gefahrstoffen, die bei Raumtemperatur (20 °C) verwendet werden, ergibt sich die Freisetzungsgruppe aus dem Siedepunkt (Sdp.) oder Dampfdruck des Gefahrstoffes.
04.03.01 Flüssigkeiten
Freisetzungsgruppe | Raumtemperatur (RT) (T ~ 20 oC) | beliebige Anwendungstemperatur AT (oC) | Dampfdruck (kPa bei RT) |
---|---|---|---|
niedrig | Siedepunkt > 150°C | Siedepunkt >= 5 x AT + 50 | < 0,5 |
mittel | 50 °C ≤ Siedepunkt. ≤ 150°C | Sonstige Fälle | 0,5 – 25 |
hoch | Siedepunkt < 50°C | Siedepunkt ⇐ 2 x AT + 10 | > 25 kPa |
Wird der Stoff / das Gemisch bei anderer Temperatur als bei 20°C angewendet, so ist die Freisetzungsgruppe mit Hilfe des folgenden Diagramms zu bestimmen:
- Wässrige Lösungen werden der Freisetzungsgruppe „niedrig“ zugeordnet, wenn die gelösten Komponenten (z. B. Salze) eine geringe Flüchtigkeit aufweisen und nicht versprüht werden.
- Aerosole werden der Freisetzungsgruppe „hoch“ zugeordnet.
04.03.02 Feststoffe
Bei festen Gefahrstoffen (z. B. Pulver) können Sie das Staubungsverhalten mit Hilfe der beispielhaften Informationen in der Tabelle (siehe Tab. 3.2) vergleichen2 und unmittelbar die Freisetzungsgruppe ablesen.
Informationen zum Staubungsverhalten | Freisetzungsgruppe |
---|---|
Liegt der Gefahrstoff als Pellet, Wachs oder Granulat vor oder entsteht bei der Tätigkeit nur sehr wenig Staub, so ist das Staubungsverhalten niedrig. | niedrig |
Ist der Gefahrstoff grobpulvrig oder entsteht bei der Tätigkeit Staub, der sich nach kurzer Zeit wieder setzt und findet sich Staub auf umliegenden Oberflächen, so ist das Staubungsverhalten mittel, z. B. Waschmittelpulver, Zucker. | mittel |
Ist der Gefahrstoff feinpulvrig oder entstehen bei der Tätigkeit Staubwolken, die einige Minuten in der Luft bleiben können, so ist das Staubungsverhalten hoch, z. B. Mehl, Toner, Aerosole. | hoch |
04.04 Ermittlung des Maßnahmenbedarfs bei Gefährdungen durch Einatmen
Gefährlichkeitsgruppe | Mengengruppe | Freisetzungsgruppe | ||
---|---|---|---|---|
niedrig | mittel | hoch | ||
A | gering | 1 | 1 | 1 |
mittel | 1 | 1 | 2 | |
hoch | 1 | 1 (Flüssigkeiten) 2 (Feststoffe) |
2 | |
B | gering | 1 | 1 | 1 |
mittel | 1 | 2 | 2 | |
hoch | 1 | 2 (Flüssigkeiten) 3 (Feststoffe) |
3 | |
C | gering | 1 | 2 (Flüssigkeiten) 1 (Feststoffe) |
2 |
mittel | 2 | 3 | 3 | |
hoch | 2 | 3 | 3 | |
D | gering | 2 | 3 (Flüssigkeiten) 2 (Feststoffe) |
3 |
mittel | 3 | Beratung | Beratung | |
hoch | 3 | Beratung | Beratung | |
E | Beratung |
EMKG – 05 Hautkontakt
05.01 Gefährlichkeitsgruppe Hautkontakt
Der Maßnahmenbedarf für die Gefährdungen durch Hautkontakt am Arbeitsplatz wird über das Gefährlichkeitspotenzial des Gefahrstoffs, seiner Wirkdauer und seiner Wirkfläche auf der Haut abgeleitet.
H-Satz | GG |
---|---|
Kein H-Satz, EUH066, EUH203, EUH204, EUH205, EUH208 | HA |
H315 | HB |
H312, H317, H371, H373 | HC |
H311, H314, H341, H351, H361, H361d, H361f, H361fd, H370, H372 | HD |
H310, H311+H314, H340, H350, H360, H360D, H360Df, H360F, H360Fd, H360FD, H362 | HE |
05.02 Wirkfläche und Wirkdauer bei Hautkontakt
Bei der Wirkfläche wird zwischen klein- und großflächiger Benetzung der Haut unterschieden. Bei der Abschätzung der Wirkfläche ist sowohl die Aufnahme des Gefahrstoffes durch direkten Hautkontakt, als auch durch eine Benetzung der Haut über Gase, Dämpfe oder Aerosole – indirekter Hautkontakt – zu beachten. Eine Benetzung der Haut über verschmutzte Arbeitskleidung und Arbeitsmittel ist ebenfalls zu berücksichtigen.
Wirkfläche des Hautkontaktes
Hautkontakt | Wirkfläche |
---|---|
kleinflächige Benetzung (Spritzer) | klein |
großflächige Benetzung (z. B. ganze Hand) | groß |
Wirkdauer des Hautkontaktes
Hautkontakt | Wirkdauer |
---|---|
unter 15 min/Tag | kurz |
über 15 min/Tag | lang |
05.03 Maßnahmenbedarf Hautkontakt
Gefährlichkeitsgruppe | Wirkfläche | Wirkdauer | Maßnahmenbedarf |
---|---|---|---|
HA | klein | kurz | 1 |
klein | lang | 1 | |
groß | kurz | 1 | |
groß | lang | 2 | |
HB | klein | kurz | 1 |
klein | lang | 2 | |
groß | kurz | 2 | |
groß | lang | 2 | |
HC | klein | kurz | 1 |
klein | lang | 2 | |
groß | kurz | 2 | |
groß | lang | 3 | |
HD | klein | kurz | 2 |
klein | lang | 2 | |
groß | kurz | 2 | |
groß | lang | 3 | |
HE | klein | kurz | 3 |
klein | lang | 3 | |
groß | kurz | 3 | |
groß | lang | 3 |
EMKG – 06 Brand und Explosion
siehe: EMKG- Leitfaden Modul Brand und Explosion
06.01 Gefährlichkeitsgruppe Brand und Explosion
Gefährlichkeitsgruppe | Einstufung nach CLP Verordnung |
---|---|
pc-A | Kein H-Satz |
pc-B | H226, H252, H280, H281, H290, EUH206, EUH209A |
pc-C | H222, H223, H224, H225, H228, H229, H251, EUH018, EUH209 |
pc-D | H242, H261, H270, H271, H272, EUH014, EUH044 |
pc-E | H200, H201, H202, H203, H204, H205, H206, H207, H208, H220, H221, H230, H231, H232, H240, H241, H250, H260, EUH001, EUH006, EUH019 |
Stäube und Mischstäube ohne Einstufung Für alle Feststoffe, insbesondere Stäube und Mischstäube, für die keine Einstufung vorliegt, ist grundsätzlich die Gefährlichkeitsgruppe pc-C zu wählen. Können Sie nachweisen, dass der Feststoff nicht brennbar und explosionsfähig ist, reicht die Gefährlichkeitsgruppe pc-A aus. Nicht brennbare Feststoffe, sind z. B.: Sand, Gestein, Glas oder gelöschter Kalk.
06.02 Mengengruppe
Die Gruppe bezieht sich auf die eingesetzte Stoffmenge pro Tätigkeit und Schicht. So ist das Abfüllen von 0,5 L einer Flüssigkeit aus einem 30 L Kanister der Mengengruppe „klein“ zuzuordnen. Im Zweifelsfall sollten Sie jedoch eine höhere Mengengruppe verwenden.
Feststoffe | Flüssigkeiten | |
---|---|---|
klein | g | ml |
mittel | kg | l |
groß | t | m3 |
06.03 Freisetzungsgruppe
06.03.01 flüssige Stoffe
Bei flüssigen Gefahrstoffen, die bei Raumtemperatur (20 °C) verwendet werden, ergibt sich die Freisetzungsgruppe aus dem Siedepunkt oder Dampfdruck des Gefahrstoffes.
Freisetzungsgruppe | Siedepunkt | Dampfdruck |
---|---|---|
niedrig | mehr als 150°C | weniger als 5 hPa |
mittel | 50 bis 150°C | 5 bis 250 hPa |
hoch | weniger als 50°C | mehr als 250 hPa |
Wenn die Tätigkeit mit einem Gefahrstoff bei einer anderen Anwendungstemperatur erfolgt, wird die Freisetzungsgruppe mit Hilfe des Diagramms ermittelt:
- Wässrige Lösungen, zum Beispiel haushaltsübliche Reinigungsmittel, weisen eine geringe Flüchtigkeit auf. Damit sind alle Tätigkeiten mit diesen Lösungen der Freisetzungsgruppe „niedrig“ zugeordnet, solange sie nicht versprüht werden.
- Tätigkeiten, bei denen Aerosole entstehen, z. B. beim Versprühen von Lösungen, führen immer zu einer „hohen“ Freisetzungsgruppe.
06.03.02 feste Stoffe
Bei festen Gefahrstoffen können Sie die Freisetzungsgruppe qualitativ abschätzen. Hilfestellung bieten die in der enthaltenen Beschreibungen zum Staubungsverhalten. Grundsätzlich gilt, je feiner und trockener der Staub ist, desto eher bildet sich eine explosionsfähige Atmosphäre.
Freisetzungsgruppe | Information zum Staubungsverhalten |
---|---|
niedrig | Liegt der Gefahrstoff als Pellet, Wachs oder Granulat vor oder entsteht bei der Tätigkeit nur sehr wenig Staub, so ist das Staubungsverhalten niedrig. (Anhaltspunkt: Korngröße größer 1 mm) |
mittel | Ist der Gefahrstoff körnig oder entsteht bei der Tätigkeit Staub, der sich nach kurzer Zeit wieder setzt, so ist das Staubungsverhalten mittel, z. B. Waschmittelpulver, Zucker. (Anhaltspunkt: Korngröße 1 bis 0,5 mm) |
hoch | Ist der Gefahrstoff feinpulvrig oder entstehen bei der Tätigkeit Staubwolken, die einige Minuten in der Luft bleiben können, so ist das Staubungsverhalten hoch, z. B. Mehl, Toner, Aerosole. (Anhaltspunkt: Korngröße kleiner 0,5 mm) |
06.04 Maßnahmenbedarf Brand & Explosion
Gefährlichkeitsgruppe | Mengengruppe | Freisetzungsgruppe | ||
---|---|---|---|---|
niedrig | mittel | hoch | ||
pc-A | niedrig | 1 | 1 | 1 |
mittel | 1 | 1 | 2 | |
hoch | 1 | 2 | 2 | |
pc-B | niedrig | 1 | 1 | 1 |
mittel | 1 | 2 | 2 | |
hoch | 2 | 2 | 3 | |
pc-C | niedrig | 1 | 1 | 1 (Flüssigkeiten) 2 (Feststoffe) |
mittel | 2 | 2 | 2 (Flüssigkeiten) 3 (Feststoffe) |
|
hoch | 2 | 3 | 3 | |
pc-D | Beratung | |||
pc-E | Beratung |