- Mikroplastik – Beschränkung der Verwendung von absichtlich zugesetzten Mikroplastikpartikeln in Produkten jeglicher Art für Verbraucher oder die gewerbliche Anwendung
- Formaldehyd und Formaldehyd-Freisetzer – Beschränkung der Freisetzung von Formaldehyd und Formaldehyd in Mischungen und Erzeugnissen für Verbraucheranwendungen
- cyclische Siloxane D4 (CAS-Nr. 556-67-2), D5 (CAS-Nr. 541-02-6), D6 (CAS-Nr. 540-97-6) – Leave on personal care products und andere Produkte für Verbraucher und die gewerbliche Anwendung (z. B. chemische Reinigung, Wachse und Polituren, Wasch- und Reinigungsmittel), die D4 / D5 / D6 in Konzentrationen > 0,1% enthalten, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Außerdem dürfen rinse off cosmetic products, die D6 in Konzentrationen von> 0,1% enthalten, nicht abgewaschen und abgespült werden.