Allgemeines zum Augenschutz
Ohne entsprechenden Schutz sind die Augen im beruflichen Alltag zahlreichen Gefährdungen ausgesetzt:
- mechanische (Holzsplitter, Metallspäne, etc.)
- chemische (Säurespritze,
- thermische (Funken, Schlackespritzer, etc.)
- biologische (z.B. durch Spritzer infektiösen Materials)
- Strahlung (ionisierende, UV, Infrarot, Laser etc.)
Daher kommt dem Thema im Bereich der Arbeitssicherheit ein besonderes hoher Stellenwert zu. Ein angemessener Augenschutz ist also maßgeblicher Bestandteil der PSA (persönlichen Schutzausrüstung).
DIN EN 166
Die DIN EN 166 definiert die Anforderungen an den persönlichen Augenschutz.
Arten von Augenschutz
- Bügelbrillen mit und ohne Seitenschutz (können auch als Überbrille für Personen mit Korrekturbrille ausgeführt sein) als Schutz vor Chemikalienspritzern
- Brillen mir lichtfilternden Eigenschaften (z.B. Schweißbrillen)
- Korbbrillen
- Gesichtsschutzschilde