Definition Atemschutz
„Atemschutz [-geräte] sind persönliche Schutzausrüstungen (PSA), die den Träger vor dem Einatmen von Schadstoffen aus der Umgebungsatmosphäre oder vor Sauerstoffmangel schützen.“ 1)BGR/GUV-R 190 Benutzung von
Atemschutzgeräten
Arten von Atemschutz
Grundsätzlich wird bei Atemschutz nach zwei Arten unterschieden, die jeweils noch in Unterarten differenzierbar sind:
- filtrierender Atemschutz
- mit trennbarem Filter
- mit Gebläse
- ohne Gebläse
- ohne trennbaren Filter
- mit trennbarem Filter
- isolierender Atemschutz
- frei tragbar
- Behältergeräte
- mit Druckluft (Pressluftatmer)
- mit Druckluft mit Überdruck (Überdruckpressluftatmer)
- Regenerationsgeräte
- mit Drucksauerstoff
- mit Flüssigsauerstoff
- mit Chemiekalsauerstoff
- Behältergeräte
- nicht frei tragbar
- Frischluftschlauchgeräte
- Frischluft-Saugschlauchgeräte
- Frischluft-Druckschlauchgeräte mit Handgebläse
- Frischluft-Druckschlauchgeräte mit Motorgebläse
- Druckluftschlauchgeräte
- mit Regelventil (kontinuierlicher Luftstrom)
- mit Lungenautomat
- mit Lungenautomat mit Überdruck
- Frischluftschlauchgeräte
- frei tragbar
filtrierender Atemschutz
Atemschutz mit trennbarem Filter
Filter gegen Gase und Dämpfe
Filterklassen bei Filtern gegen Gase und Dämpfe
Gasfilter werden entsprechend ihrem Aufnahmevermögen für die verschiedenen
Gase und Dämpfe jeweils in die 3 Klassen
- Klasse 1 (geringe Kapazität)
- Klasse 2 (mittlere Kapazität)
- Klasse 3 (hohe Kapazität)
und je nach Art des Gases/Dampfes in die Typen:
Typ | Kennfarbe | Anwendungsbereich |
---|---|---|
A | braun | Organische Gase und Dämpfe mit Siedepunkt > 65 °C |
B | grau | Anorganische Gase und Dämpfe, z.B. Chlor, Hydrogensulfid (Schwefelwasserstoff), Hydrogencyanid (Blausäure), – nicht gegen Kohlenstoffmonoxid |
E | gelb | Schwefeldioxid, Hydrogenchlorid (Chlorwasserstoff) und andere saure Gase |
K | grün | Ammoniak und organische Ammoniak-Derivate |
AX | braun | niedrigsiedende organische Verbindungen (Siedepunkt ≤ 65 °C) Niedrigsiedergruppen 1 und 2 |
SX | violett | wie vom Hersteller festgelegt |
NO-P3 | blau-weiß | nitrose Gase, z.B. NO, NO2, NOx |
Hg-P3 | rot-weiß | Quecksilber |
CO | schwarz | Kohlenstoffmonoxid |
Reaktor | orange-weiß | radioaktives Iod einschließlich radioaktivem Iodmethan auch gegen radioaktiv kontaminierte Partikel |
und Mehrbereichsfilter, z.B. ABEK eingeteilt.
Filter gegen Partikel
Filterklassen bei Filtern gegen Partikel
Partikelfilter werden entsprechend ihrem Abscheidevermögen für Partikel und ihrer
Wiederbenutzung in folgende Partikelfilterklassen eingeteilt:
- P1 NR (geringes Abscheidevermögen/Mehrfachgebrauch innerhalb einer Arbeitsschicht),
- P1 R (geringes Abscheidevermögen/Wiederbenutzung über die Dauer einer Arbeitsschicht hinaus),
- P2 NR (mittleres Abscheidevermögen/Mehrfachgebrauch innerhalb einer Arbeitsschicht),
- P2 R (mittleres Abscheidevermögen/Wiederbenutzung über die Dauer einer Arbeitsschicht hinaus),
- P3 NR (hohes Abscheidevermögen/Mehrfachgebrauch innerhalb einer Arbeitsschicht),
- P3 R (hohes Abscheidevermögen/Wiederbenutzung über die Dauer einer Arbeitsschicht hinaus)
3)BGR/GUV-R 190 Benutzung von Atemschutzgeräten
Partikelfiltrierende Halbmasken
„Die partikelfiltrierende Halbmaske ist ein vollständiges Atemschutzgerät, das ganz oder
überwiegend aus nicht auswechselbarem Filtermaterial besteht. Sie schützt gegen
Aerosole aus festen oder flüssigen, nicht leicht flüchtigen Partikel.“ 4)BGR/GUV-R 190 Benutzung von Atemschutzgeräten
Es gibt sie mit oder ohne Ausatemventil. Dieses dient der Verringerung des Widerstandes beim Ausatmen. Masken mit Ausatemventil stellen somit für den Verwender eine geringere Belastung dar, und sind solchen ohne Ventil vorzuziehen.
Klassen von partikelfiltrierenden Halbmasken
Bezeichnung | Verwendung |
---|---|
FFP1 | Nicht gegen CMR-Stoffe und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme Schadstoffkonzentrationen bis zum 4-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) |
FFP2 | Gegen CMR-Stoffe, radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 3 und Enzyme nur nach Gefährdungsbeurteilung Schadstoffkonzentrationen bis zum 10-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) |
FFP3 | Schadstoffkonzentrationen bis zum 30-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) |
partikelfiltrierenden Halbmasken gegen SARS-CoV-2
Entsprechend „TRBA 250 – Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“, Biostoffverordnung und DGUV Regel 112-190 / BGR/GUV-R 190 müssen, um einen effektiven Schutz gegen SARS-CoV-2 zu gewährleisten mindestens Masken der Klasse FFP2 oder höher (also FFP3) getragen werden.
Achtung: Auch bei Lieferengpässen dürfen Masken für den Einmalgebrauch im betrieblichen Kontext nicht aufbereitet und wiederverwendet werden.
siehe dazu auch
- Bewertung der Wiederaufbereitung von filtrierenden Halbmasken in der Arbeitswelt
- SARS-CoV-2 Tips für den betrieblichen Umgang
- gefälschte Atemschutzmasken / -produkte
- Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2
siehe auch
Anhang I – Niedrigsiedergruppen
Niedrigsiedergruppe 1
Niedrigsieder, gegen die ein Schutz durch AX-Filter erreichbar ist. Höchstzulässige
Gaskonzentration 100 ml/m3 für maximal 40 Minuten bzw. 500 ml/m3 für maximal 20 Minuten:
- Acetaldehyd
- 2-Aminobutan
- 2-Amino-2-methylpropan
- 2-Brom-2-chlor-1,1,1-trifluorethan
- Brommethan
- 1,3-Butadien
- 1-Chlor-1,1-difluorethan
- Chlorfluormethan
- 2-Chlor-1,3-butadien
- 3-Chlor-1-propen
- 1,1-Dichlorethen
- Dichlormethan
- Diethylamin
- 1,1-Difluorethen
- Dimethylether
- 1,1-Dimethylethylamin
- 1,2-Epoxypropan
- Ethanthiol
- Ethylenoxid
- Iodmethan
- Methanol
- Monochlordimethylether
- 2-Propenal (Acrolein)
- Propylenimin
- Trichlormethan
- Vinylchlorid
Niedrigsiedergruppe 2
Niedrigsieder, gegen die ein Schutz durch AX-Filter erreichbar ist. Höchstzulässige
Gaskonzentration 1000 ml/m3 für maximal 60 Minuten 5000 ml/m3 für maximal 20 Minuten:
- Aceton
- Bromethan
- Butan
- Chlorethan
- 2-Chlorpropan
- 1,3-Cyclopentadien
- Dibromdifluormethan
- 1,1-Dichlorethan
- 1,2-Dichlorethen (cis)
- 1,2-Dichlorethen (trans)
- 1,2-Dichlor-1,1,2,2-tetrafluorethan
- Diethylether
- Dimethoxymethan
- Dimethylpropan
- 1,3-Epoxypropan
- Ethylformiat
- Glyoxal
- Methylacetat
- Methylbutan
- Methylformiat
- Methylpropan
- n-Pentan
- Propanal
Niedrigsiedergruppe 3
Niedrigsieder, gegen die ein Schutz nur mit anderen Gasfiltern (z.B. Typ B oder K)
erreichbar ist.
- 2-Aminopropan
- Carbonylchlorid (Phosgen)
- Diazomethan
- Dimethylamin
- 1,1-Dimethylhydrazin
- Ethylamin
- Ethyldimethylamin (N,N-Dimethylethylamin)
- Ethylenimin
- Ethylquecksilberchlorid
- Formaldehyd
- Kohlenstoffdisulfid (Schwefelkohlenstoff)
- Methanthiol
- Methylamin
- Methylisocyanat
- Oxalsäuredinitril (Dicyan)
Niedrigsiedergruppe 4
Niedrigsieder, die an Gasfilter nicht oder nicht ausreichend zu binden sind und gegen die daher kein Schutz besteht:
- Bromtrifluormethan
- Chlordifluormethan
- Chlormethan
- Chlortrifluormethan
- Dichlordifluormethan
- Dichlorfluormethan
- 1,1-Difluorethen
- Keten
- Methylacetylen
- Propan
- Trichlorfluormethan
- 1,1,2-Trichlor-1,2,2-trifluorethan