Gefahrstoffunterweisung / Gefahrstoffschulung


Regulatorische Grundlagen der Gefahrstoffunterweisung / Gefahrstoffschulung

Die regulatorischen Grundlagen der Gefahrstoffunterweisung / Gefahrstoffschulung befinden sich in §14, Absatz 2 der GefStoffV, der besagt:

„Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung […] über alle auftretenden Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden.“

Dies gilt „bei [jeglichen] Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“. Also Herstellen, Abfüllen, Umfüllen, Lagern, Entsorgen, Verwenden und Transportieren.


Definition von Gefahrstoffen

Vereinfacht gesagt ist ein Gefahrstoff jeder Stoff, jedes Gemisch oder jedes Erzeugnis, das negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt haben kann.

Genauere Definition siehe: Definition Gefahrstoff


Notwendiger Inhalt und Aufbau einer Gefahrstoffunterweisung / Gefahrstoffschulung

Die Grundlage der Gefahrstoffunterweisung / Gefahrstoffschulung ist nach §14, Absatz 2 der GefStoffV (siehe oben) die Betriebsanweisung. Diese ist also unbedingter Bestandteil der Unterweisung.

Die Unterweisung muss „in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache […]“ mindestens folgende Inhalte aufweisen:

  • „die Bezeichnung der Gefahrstoffe, ihre Kennzeichnung sowie mögliche Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit“
  • „Informationen über angemessene Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen“
  • „Hygienevorschriften“
  • „Informationen über Maßnahmen, die zur Verhütung einer Exposition zu ergreifen sind“
  • „Informationen zum Tragen und Verwenden von persönlicher Schutzausrüstung und Schutzkleidung“
  • „Informationen über Maßnahmen, die bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen und zur Verhütung dieser von den Beschäftigten, insbesondere von Rettungsmannschaften, durchzuführen sind.“
  • „Methoden und Verfahren unterrichtet werden, die bei der Verwendung von Gefahrstoffen zum Schutz der Beschäftigten angewendet werden müssen“

Ergänzende Themen können bzw. sollten sein:

  • Aufnahmewege, wie bspw. Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt
  • Aufbewahrung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz
  • Bedeutung von Lagerklassen und Zusammenlagerungstabellen
  • Informationen des Sicherheitsdatenblattes
  • Regeln für die Entsorgung von Gefahrstoffen