Das SCCS beschließt in seiner Opinion on Methyleugenol (lediglich unter Beachtung dessen Gentoxizität und Karzinogenität), dass Methyleugenol kosmetischen Mitteln nicht absichtlich zugesetzt werden sollte.
Ist es aber als natürlicher Bestandteil eines ätherischen Öls (z.B. Teebaumöl) in das Produkt gelangt, darf es bis zu folgenden Grenzen enthalten sein: