Am Mittwoch, 16. September 2020 hat die Bundesstelle für Chemikalien der BAuA aufgrund der erneut steigenden COVID-19-Fallzahlen eine neue Allgemeinverfügung zur Zulassung 2-Propanol-haltiger und Ethanol-haltiger Biozidprodukte zur hygienischen Händedesinfektion zur Abgabe an und Verwendung durch Verbraucher und berufsmäßige Verwender aufgrund einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit erlassen.
Sie tritt am 7. Oktober 2020 in Kraft, mit Ablauf des 05. April 2021 außer Kraft und wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt.
wichtige Änderungen im Vergleich zur bisherigen Allgemeinverfügung:
- Als Wirkstoffe sind nur noch Ethanol und 2-Propanol zugelassen. Die bisher ebenfalls für gewerbliche Verwender zugelassen Rezeptur auf Basis von 1-Propapol entfällt.
- Hergestellte bzw. importierte Mengen an Desinfektionsmitteln müssen unter Verwendung des Formulars auf der Internetseite des REACH-CLP Biozid-Helpdesks (https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/) jeweils bis zum Monatsende gemeldet werden.