Verlängerung der Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen bis 31. Dezember 2020

„Befristet vom 19. Oktober 2020 vorerst bis 31. Dezember 2020 können Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.“1)Befristete Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-​Pandemie