Eine Aktualisierung der TRGS 410 wurde am 08.01.2021 im gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) 2021 Nr. 1 veröffentlicht. Gegenstand dieser Änderung ist die Konkretisierung der Kriterien für die Aufnahme in das Expositionsverzeichnis von Labortätigkeiten mit laborüblichen Mengen unter Einhaltung der Anforderungen der TRGS 526 „Laboratorien“.
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