Erweiterte Duftstoffkennzeichnung bei kosmetischen Mitteln

Bereits 2011/2012 hat sich das SCCS in seiner Stellungnahme SCCS/1459/11 mit einer erweiterten Duftstoffkennzeichnung bei kosmetischen Mitteln beschäftigt. Hierzu liegt nun ein Regulierungsentwurf vor, der Anfang März 2021 bei der nächsten Sitzung der EU-Mitgliedstaaten zu kosmetischen Mitteln diskutiert werden soll.

Vorgesehen ist den bisherigen Kreis von 26 deklarationspflichtigen Parfüminhaltsstoffen um bis zu 62 neue Stoffe / Stoffgruppen zu erweitern.

Als Fristen zur Umsetzung sind derzeit 2 Jahre nach Inkrafttreten in Bezug auf das Inverkehrbringen und 3 Jahre in Bezug auf die Bereitstellung am Markt vorgesehen. „Mit einer Publikation der entsprechenden Änderungs-Verordnung wird nach heutigem Kenntnisstand im ersten Quartal 2022 gerechnet.“


Nachweise