BAuA-Hilfestellung: Pflichten zu Blei und dessen Verbindungen in Erzeugnissen

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat einen Leitfaden über die Pflichten zu Blei und dessen Verbindungen in Erzeugnissen herausgegeben. Der Fokus liegt auf den Verpflichtungen die aus der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe resultieren.


Demnach bewirkt die Aufnahme von Blei in die [SVHC-]Kandidatenliste eine Informationspflicht nach Artikel 33, wenn ein Erzeugnis mehr als 0,1 % w/w Blei oder eine der Bleiverbindungen der Kandidatenliste enthält.


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