Das European Environmental Bureau (EEB) – ein Netzwerk aus über 160 Umweltorganisationen aus über 35 Ländern 1)https://eeb.org/homepage/about/ – hat die EU-Entscheidungsträger erneut durch ein Positionspapier dazu aufgefordert, die absichtliche Verwendung von Mikroplastik einzuschränken.
Es wird auf den Beschränkungsvorschlag der ECHA gemäß der REACH-Verordnung im Rahmen eines sog. Annex XV-Dossiers und dessen – nach Auffassung des EEB – Schwachstellen eingegangen.
Als solche werden explizit genannt:
- Nanokunststoffe mit geringerer Größe, „biologisch abbaubare“, kohlenstofffreie Kunststoffe und lösliche Polymere müssen in den Geltungsbereich der Beschränkung einbezogen werden.
- Die vorgesehenen Ausnahmeregelungen (z.B. für Granulate zur Auffüllung von Sportplätzen) müssen abgelehnt werden.
- Die Berichtspflichten und die Anweisungen zur Verwendung und Entsorgung müssen verstärkt werden.
- Vermeidung unnötiger Verzögerungen insbesondere der gewährten Übergangsfristen für Mikroplastik in Kosmetika, Reinigungsmitteln und Pflegeprodukten sowie für landwirtschaftliche Anwendungen
[1]
Siehe auch
- Mikroplastik
- (Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt)
- BfR: 029/2019 – Keine Hinweise auf Darmschädigungen durch Mikroplastik aus Polystyrol im Labor
1.
The microplastic ball is in your court. EEB - The European Environmental Bureau https://eeb.org/library/the-microplastic-ball-is-in-your-court/ (2021).
↑1 | https://eeb.org/homepage/about/ |
---|