Innerhalb welcher Frist muss die Produktinformationsdatei auf Anfrage der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellt werden?

Nach Auffassung von COLIPA:

„Die Informationen müssen über die Anschrift, die auf der Verpackung aufgeführt wird, leicht zugänglich sein. „Leicht zugänglich“ bedeutet, sie sollten innerhalb von bis zu
72 Stunden vorgelegt werden können.“1)Colipa-Leitlinien zu den Anforderungen an die Produktinformationsdatei (PID)


siehe auch