Wer darf die Produktinformationsdatei einsehen bzw. mitnehmen oder kopieren?

regulatorisches - Bild von durcheinander geworfenen Paragraphenzeichen (Beiträge: Verordnungen, SCCS)

Nach Auffassung von COLIPA: „Die Kontrollbeamten der zuständigen Behörde des EU-Mitgliedstaates am (auf der Verpackung gekennzeichneten) Ort, an dem die Informationen zugänglich sind.“ 1)Colipa-Leitlinien zu den Anforderungen an die Produktinformationsdatei (PID)“Allerdings dürfen sie die Produktinformationsdatei weder von dort mitnehmen noch sie kopieren.2)Colipa-Leitlinien zu den Anforderungen an die Produktinformationsdatei (PID) siehe auch Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 … Weiterlesen …

Innerhalb welcher Frist muss die Produktinformationsdatei auf Anfrage der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellt werden?

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Nach Auffassung von COLIPA: „Die Informationen müssen über die Anschrift, die auf der Verpackung aufgeführt wird, leicht zugänglich sein. „Leicht zugänglich“ bedeutet, sie sollten innerhalb von bis zu72 Stunden vorgelegt werden können.“1)Colipa-Leitlinien zu den Anforderungen an die Produktinformationsdatei (PID) siehe auch FAQ  [+] [−] References ↑1 Colipa-Leitlinien zu den Anforderungen an die Produktinformationsdatei (PID)