Homeoffice, mobiles Arbeiten und Telearbeit

Differenzierung der Begriffe Homeoffice, mobiles Arbeiten und Telearbeit

Im sprachlichen Alltag werden die Begriffe Homeoffice, mobiles Arbeiten und Telearbeit oft synonym verwendet. Dies ist aber nicht korrekt, da es arbeitsrechtlich erhebliche Unterschiede gibt.

„Beim mobilen Arbeiten wird eine Bildschirmtätigkeit an einem Ort außerhalb der Betriebsstätte ausgeübt, zum Beispiel im Restaurant, im Zug oder im Hotel. Das Arbeiten im Homeoffice ist eine besondere Form des mobilen Arbeitens, die es Beschäftigten ermöglicht, nach vorheriger Abstimmung mit dem Arbeitgeber zeitweilig im Privatbereich tätig zu sein.“

Das mobile Arbeiten unterliegt natürlich grundsätzlich dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitszeitgesetz.

„Bei einem Telearbeitsplatz handelt es sich [hingegen] um einen fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im privaten oder häuslichen Umfeld des Beschäftigten, für dessen Einrichtung der Arbeitgeber verantwortlich ist.“

Er unterliegt daher zusätzlich der Arbeitsstättenverordnung.


Homeoffice, mobiles Arbeiten und Telearbeit in Zeiten von SARS-CoV-2

Seit Beginn der SARS-CoV-2 Pandemie wurde – hauptsächlich aus Gründen des Infektionsschutzes – das mobile Arbeiten und die Telearbeit forciert.

So sieht z.B. das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im mobilen Arbeiten „eine Möglichkeit, die Zahl der gleichzeitig
im Betrieb anwesenden Beschäftigten zu reduzieren und die Einhaltung von Abstandsregeln zu unterstützen.“


Homeoffice, mobiles Arbeiten und Telearbeit – psychische Gesundheit der Mitarbeiter

Arbeiten im Homeoffice stellt besondere Anforderungen an den Erhalt der psychischen Gesundheit der Mitarbeiter. Daher aus Sicht des Arbeitgebers besonderes Augenmerk daraufzulegen.


Ergonomie im Homeoffice


Berücksichtigung in der Gefährdungsbeurteilung


Nachweise

1.
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). SARS-CoV-2-Arbeits­schutz­regel. (2021) http://doi.org/10.21934/BAUA:FOKUS20210226-2.