Das SCCS beschließt in seiner Opinion on Methyleugenol (lediglich unter Beachtung dessen Gentoxizität und Karzinogenität), dass Methyleugenol kosmetischen Mitteln nicht absichtlich zugesetzt werden sollte.
Ist es aber als natürlicher Bestandteil eines ätherischen Öls (z.B. Teebaumöl) in das Produkt gelangt, darf es bis zu folgenden Grenzen enthalten sein:
SCCS: Opinion on Tea tree oil (Teebaumöl)
Das SCCS beschließt zu Tea tree oil (Teebaumöl), dass es sensibilisierendes Potential besitzt und dass aufgrund der Tatsache, dass Methyleugenol ein Bestandteil von Teebaumöl ist darauf geachtet werden muss, dass der Gehalt an Methyleugenol im Produkt die in der Opinion on Methyleugenol genannten Grenzwerte nicht überschreitet. 1)SCCP (Scientific Committee on Consumer Products), Opinion on teatree … Weiterlesen …