Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe
Einige der Rohstoffe die der Herstellung kosmetischer Mittel dienen, bzw. der Stoffe die für die chemische Analytik eines Qualitätssicherungslabors benötigt werden, unterliegen der Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, wodurch der Hersteller auch von dieser betroffen sein kann.
Regulierte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe
Anhang I – beschränkte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe