Der gemeinsame Bundesausschuss hat am Donnerstag, 3. Dezember 2020 die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen bis zum 31. März 2021 verlängert.
Damit ist es Ärzten möglich Arbeitnehmer nach eingehender telefonischer Befragung für sieben Tage nach Verlängerung maximal 14 Tage arbeitsunfähig schreiben. 1)Corona-Pandemie: G-BA verlängert Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung
Informationen zum Beitragsbild – Verlängerung der Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen bis zum 31. März 2021
SARS-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2, Isolat SARS-CoV-2/Italy-INMI1). Elektronenmikroskopie. Ultradünnschnitt durch eine Verozelle mit Viruspartikeln auf der Oberfläche. Maßstab: 100 nm.
Quelle: Tobias Hoffmann, Robert Koch-Institut (RKI), 2020.