In seinem Report „Zum Abschminken – Plastik in Kosmetik“ beleuchtet Greenpeace den aktuellen Stand der Dinge in Bezug auf (Mikro-) Plastik in Kosmetik.
(Mikro-)Plastik in Kosmetik
Als eine „der schlimmsten Umweltkrisen unserer Zeit“ 1)Zum Abschminken – Plastik in Kosmetik – Greenpeace bezeichnet Greenpeace die Verunreinigung unserer Umwelt mit Plastik.
Als (Mikro-) Plastik werden dabei von Greenpeace angesehen:
- „feste Kunststoffteilchen mit einem Durchmesser unter 5 mm“
- „die oft vergessenen flüssigen Kunststoffe“
Aufgrund der mittlerweile großflächig nachweisbaren Ausbreitung der Partikel in Umwelt und Organismen sieht Greenpeace sofortigen Handlungsbedarf.
Als wichtige Branchen zur Umsetzung bezeichnet Greenpeace „Reinigungsmittel, Lacke und Farben, Düngemittel und Kosmetikprodukte, die Inhaltsstoffe aus Plastik enthalten“. Um die Umsetzung der Selbstverpflichtung der Industrie zu beurteilen, wurden daher „Kosmetikprodukte wie Make-up, Puder, Highlighter, Augen-Make-up, Lippenstift und Lipgloss auf Inhaltsstoffe aus Plastik der Marken „Catrice, Essence, L’Oréal, Deborah, Kiko, Lancôme, Lush, Maybelline, Nyx, Sephora und Wycon“ untersucht.“
Vorgehensweise von Greenpeace
Zunächst wurde die Listen der Bestandteile (INICs) von 664 Produkten auf das Vorhandensein von „530 Polymeren, davon 16 feste und 514 flüssige, halbfeste und lösliche“ untersucht. Ergebnis war, dass in „76% Prozent der Produkte Kunststoffe enthalten sind.“
In einer zweiten Phase wurden dann 11 Produkte im Labor näher untersucht. Dabei wurden nachgewiesen:
- Polyethylen
- Polymethylmethylacrylat
- Polyamid/Nylon-12
Freiwillige Selbstverpflichtung der Industrie
Die freiwillige Selbstverpflichtung der Industrie aus 2013 auf Mikroplastik in ihren Produkten zu verzichten sieht Greenpeace daher als gescheitert an. Als einer der wichtigsten Gründe dafür wird angesehen, dass es bis dato keinen Konsens über die Definition von Mikroplastik gibt. Dadurch sei eine Auslobung als „frei von Mikroplastik“ reine Auslegungssache.
Weitere genannte Polmyere
- Polyethylen
- Polybutene
- Trimethylsiloxysilicate
- Acrylates Copolymer
- Nylon-12
- Dimethicone
- Styrene/Acrylates/Ammonium Methacylate copolymer
- Vinyl Dimethicone/Methicone Silsesquioxane Crosspolymer
- Methyl Methacrylate Crosspolymer
- Polyvinylpyrrolidone (PVP)
- Polypropylene
- Polymethyl Methacrylate
- Polytetrafluoroethyleneacetoxypropyl Betaine
- Polyurethane Crosspolymer-1
- Polyurethane Crosspolymer-2
- Nylon 5, Nylon 6, Nylon 6/12, Nylon 12a, Nylon-12 Fluorescent
- Styrene/Acrylates Copolymer
- Polyethylene Terephthalate
- Polyethylene Isoterephthalate
- Acrylates Copolymer
- Acrylates Crosspolymer
- Ethylene/Acrylic Acid Copolymer
- Polystyrene
- Methyl Methacrylate Crosspolymer
- Polymethylsilsesquioxane
- Polylactic Acid
Besonders hervorgehoben werden dabei:
- Polybutene,
- Acrylates Copolymer und
- Vinyl Dimethicone/Methicone Silsesquioxane Crosspolymer
da sie „von der ECHA als gefährlich eingestuft“ werden.
Forderungen von Greenpeace zu (Mikro-) Plastik
- Verbot von primärem Mikroplastik (jeder Konsistenz) in Kosmetik
- Initiative der Industrie
- „Das Gesetz muss von festen Plastikpartikeln auf alle Inhaltsstoffe aus Plastik in flüssiger, halbfester oder löslicher Form ausgeweitet werden, die Verwendung aller Polymere aus Kunststoff muss verboten werden.“
- keine Begrenzung der Partikelgröße
- Vorbehaltlose Unterstützung der EU-Beschränkungsvorhaben durch Deutschland
Siehe auch
- Mikroplastik
- Cosmetics Europe Statement zu „Zum Abschminken – Plastik in Kosmetik“
- Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
- BfR: 029/2019 – Keine Hinweise auf Darmschädigungen durch Mikroplastik aus Polystyrol im Labor